Quelle: TeleM1
Das Gericht sprach am Montag den 52-jährigen Schweizer des gewerbsmässigen Betrugs, der mehrfachen Urkundenfälschung und der mehrfachen Veruntreuung schuldig. Der Pfarrer akzeptierte die von der Staatsanwaltschaft beantragte teilbedingte Strafe. Das Kriminalgericht konnte das Urteil damit im abgekürzten Verfahren fällen, es ist rechtskräftig.
Gericht spricht von «sehr mildem» Urteil
Der Gerichtspräsident machte bei der Urteilseröffnung indes deutlich, dass «nur drei Jahre» bei einem Fall von «schwerer Kriminalität» «sehr mild» sei. Gleiches gelte für den unbedingt ausgesprochenen Teil der Strafe von sechs Monaten. Das Gericht hätte auch zwölf Monate genehmigt, sagte der Gerichtspräsident.
Dass das Gericht den Strafvorschlag der Staatsanwaltschaft akzeptierte, begründete es damit, dass der Pfarrer erwiesenermassen spielsüchtig gewesen sei. Positiv wertete es auch dessen umfassendes Geständnis und den Therapiewillen. Vor Gericht sagte der Geistliche, es sei unverzeihlich, dass er vielen Menschen ins Gesicht gelogen habe.
Der Pfarrer arbeitete für die katholische Kirche in Küssnacht am Rigi. Von 2009 bis 2018 erhielt er mit Hilfe unwahrer Angaben von rund 70 Personen Darlehen von total 3,3 Millionen Franken.
Der Geistliche wandte sich mit Bettelbriefen an Personen aus dem Umfeld der katholischen Kirche Küssnacht. In diesen Schreiben führte er aus, dass er spielsüchtig gewesen sei, das Problem jetzt im Griff habe, aber noch Schulden bezahlen müsse.
Roulette und Blackjack
Tatsächlich verwendete der Pfarrer die Darlehen grösstenteils, um seine Besuche im Kasino von Konstanz finanzieren zu können, wo er Roulette und Blackjack spielte. Mit den Geldern stopfte er ferner Schuldenlöcher und besänftigte drängende Gläubiger.
2018 trat der überschuldete Kirchenmann von seinem Amt zurück, 2019 meldete er Privatkonkurs an. Der Betrugsfall kam im Kanton Luzern vor Gericht, weil der erste Geschädigte, der sich meldete, aus dem Kanton Luzern stammte.
(sda)