Der Vorfall ereignete sich im September 2015 am Rand einer bewilligten Kundgebung von Türken und einer unbewilligten Gegenkundgebung von Kurden in der Nähe des Berner Helvetiaplatzes. Damals herrschte in Nordirak Krieg zwischen der türkischen Armee und kurdischen Kämpfern der PKK. Die Wogen gingen hoch.
Der angeklagte Türke wollte zusammen mit seiner Familie in Bern an der Kundgebung teilnehmen. Als er und ein anderes von einem Türken gesteuerten Auto beim Helvetiaplatz ankamen, wies sie ein Polizist hinab zur Aare, über die Schwellenmattstrasse. Fatalerweise befanden sind dort just zu dieser Zeit zahlreiche Kurden.
Die Kurden erkannten die Türken und griffen die Autos und die Insassen an. Die Staatsanwältin sprach am Montag von einem massiven Angriff. Der angeklagte Türke beispielsweise erlitt drei Rissquetschwunden am Kopf sowie Blutungen und Schürfungen. Er konnte sich ins Auto retten und fuhr dann hinunter zur Aare.
Dort wendete er und fuhr wieder hinauf in Richtung Helvetiaplatz. Dabei erfasste der 46-Jährige mit seinem Mercedes mehrere Kurden. Die Bilder dieses Vorfalls machten danach als «Amokfahrt» die Runde in den Sozialen Medien. Zwei Kurden wurden erheblich verletzt. Einer erlitt beispielsweise einen Schädelbruch.
Unverantwortlich vs. entschuldbar
Einig waren sich die Staatsanwältin und der Verteidiger des Türken am Montag vor Gericht bei der Qualifikation der ersten Phase des Geschehens: Der Türke durfte seinen Peinigern abwärts davonfahren. Er erfasste dabei mit tiefem Tempo zwei Männer und verletzte sie leicht. Das sei in rechtfertigender Notwehr erfolgt, sagten beide.
Nicht mehr gerechtfertigt scheint der Staatsanwältin dann hingegen die Rückfahrt: Der Mann hätte unten an der Aare nicht wenden müssen. Seinen Kollegen hätte er angesichts der kurdischen Übermacht ohnehin nicht helfen können. Es hätte Alternativen gegeben. Wer ungebremst mit 30 bis 50 Kilometern pro Stunde in eine Menschenmenge fahre, nehme schlimme Verletzungen oder gar den Tod von Menschen in Kauf.
Die Staatsanwältin beantragte einen Schuldspruch wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung und eine achtjährige Freiheitsstrafe.
Der Verteidiger hingegen sagte, alles sei ein einziges Geschehen gewesen. Der Mann habe - unten an der Aare angekommen - in seiner Panik einfach zurück zum Polizisten fahren wollen, welcher ihn auf die Schwellenmatte verwiesen habe. Der Türke habe Sicherheit für sich und seine im Auto sitzende Familie gesucht.
Im Strafgesetzbuch stehe, dass jemand nicht schuldhaft handle, wer in entschuldbarer Aufregung oder Bestürzung über einen Angriff die Grenzen der Notwehr überschreite. Dieser Artikel müsse zur Anwendung kommen. Das Gericht wird das Urteil am 28. Juni bekanntgeben.
Rund 100 Strafverfahren
Die Verhandlung gegen den 46-jährigen, im Grossraum Zürich wohnhaften Angeklagten findet in dessen Abwesenheit statt. Wie der mit dem Fall betraute Gerichtspräsident bekanntgab, hat der Türke ein Arztzeugnis vorgelegt. Laut diesem Attest ist der Mann nicht verhandlungsfähig.
Die Staatsanwältin wies am Prozess darauf hin, dass laut den Videoaufnahmen einer der Kurden den angegriffenen Türken half.
Rund um die beiden Kundgebungen kam zu rund 100 Strafverfahren, wie einer der mit dem Fall betrauten Staatsanwälte im März an einem Prozess gegen einen der kurdischen Angreifer sagte. Es wurden auch teilbedingte Freiheitsstrafen ausgesprochen.