Staatsanwaltschaft verurteilt 96 Personen wegen unerlaubtem Warnen vor Polizeikontrollen
Quelle: TeleM1
215 Personen hatten sich in der Whatsapp-Chatgruppe zusammengeschlossen, gegen die die Staatsanwaltschaft Untersuchungen eingeleitet hatte. Zweck und Inhalt der Chatgruppe war es, sich gegenseitig vor Polizei- und Geschwindigkeitskontrollen zu warnen. Das schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung vom Montag. In einem Gruppenbeschrieb seien genau definierte Regeln beschrieben worden, welche eingehalten werden mussten. Insgesamt seien von 96 Personen dieser WhatsApp-Gruppe 376 Warnmeldungen verfasst worden.
Bussen von mehreren hundert Franken
Die Staatsanwaltschaft habe alle Personen, welche aktiv Warnungen in den Chat geschrieben haben, wegen des teilweise mehrfachen öffentlichen Warnens vor behördlichen Kontrollen im Strassenverkehr verurteilt. Strafbar sei dies insbesondere darum, weil die Gruppe einen öffentlichen Charakter hatte und die Mitteilungen nicht im privaten Rahmen erfolgt seien.
Die Verurteilten 96 Personen müssten Bussen von mehreren hundert Franken bezahlen. Zudem haben die Verurteilten auch die Untersuchungskosten zu bezahlen, heisst es weiter. Alle Urteile seien rechtskräftig. Bei den Usern handle es sich um Personen im Alter zwischen 23 - 56 Jahren.
Polizei veröffentlicht Radar-Standorte selber
Die Luzerner Polizei veröffentlicht wöchentlich die Standorte der stationären und semi-stationären Radaranlagen. Dies aufgrund eines politischen Vorstosses und einer Anordnung des Luzerner Regierungsrats. Nicht publiziert werden mobile Radaranlagen, Lasermessungen sowie Verkehrskontrollen.
(red.)