Schweiz

Ständeratskommission will Verhüllungsverbot auf kantonaler Ebene umsetzen

22.02.2023, 13:43 Uhr
· Online seit 22.02.2023, 12:06 Uhr
In der Schweiz soll es künftig verboten sein, in der Öffentlichkeit das Gesicht zu verhüllen. Die zuständige Ständeratskommission will den neuen Verfassungsartikel aber nicht auf nationaler, sondern auf kantonaler Ebene umsetzen.

Quelle: CH Media Video Unit / TeleZüri

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Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hat das vom Bundesrat erarbeitete Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot in der Gesamtabstimmung abgelehnt - aus Gründen des Föderalismus und der Subsidiarität, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten. Der Entscheid fiel denkbar knapp - mit 5 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen und Stichentscheid von Präsident Mathias Zopfi (Grüne/GL).

Keine Kompetenz des Bundes

Die Mehrheit sei der Meinung, dass der neue Verfassungsartikel über das Gesichtsverhüllungsverbot durchaus auf Ebene der kantonalen Gesetzgebungen konkretisiert werden könne. Dies sei umso mehr angezeigt, als die Zuständigkeit für den Erlass von Regeln über die Nutzung des öffentlichen Grundes bei den Kantonen liege.

Der Bund verfügt nur über die Kompetenz, strafrechtliche Vorschriften zu erlassen, um in Bezug auf das Gesichtsverhüllungsverbot tätig zu werden. Das Hauptziel der Vorlage ist in den Augen der Ständeratskommission jedoch nicht die Bestrafung, sondern die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Deshalb sei es nicht angebracht, diese Gesetzgebung auf eine Zuständigkeit im Bereich des Strafrechts zu stützen.

Kritik in der Vernehmlassung

Nun ist der Ständerat am Zug, der sich in der Frühjahrssession mit der Vorlage befasst. Im März 2021 hatten Volk und Stände die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» gutgeheissen. Lanciert worden war sie wie das schon früher angenommene Minarett-Verbot vom Egerkinger Komitee um Nationalrat Walter Wobmann (SVP/SO).

Der Bundesrat hatte seine Vorlage zur Umsetzung des Verfassungsartikels auf Gesetzesebene nach Kritik in der Vernehmlassung in wesentlichen Punkten angepasst. Die Busse für verbotenes Verhüllen des Gesichts soll beispielsweise höchstens 1000 statt 10'000 Franken betragen.

Der Bundesrat sieht weiter eine ganze Reihe Ausnahmen vom Verhüllungsverbot vor. Die Initianten und die SVP wollen keine Ausnahme für Kundgebungen. Für die SP und die Grünen dagegen ist die Ausnahme an Demonstrationen zentral. Der Kompromissvorschlag des Bundesrats lautet, dass das Gesicht bedeckt werden darf, wenn dies für den eigenen Schutz vor persönlichen Nachteilen und die Ausübung der Grundrechte nötig ist.

(sda/osc)

veröffentlicht: 22. Februar 2023 12:06
aktualisiert: 22. Februar 2023 13:43
Quelle: Today-Zentralredaktion

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