Versicherungen

Sturmschäden an Haus, Auto und Garten – wer zahlt was?

· Online seit 28.06.2022, 05:54 Uhr
Die Gewittersaison hat Fahrt aufgenommen – und schon gibt es die ersten Schäden. Wer zahlt eigentlich, wenn der Keller vollläuft, die neue Solaranlage zerzaust wird oder Hagelkörner die Motorhaube demolieren? Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Sturmschäden.
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Wenn es draussen stürmt, schüttet und blitzt, dann kommt es wieder mal zu Schäden am Haus, im Garten oder am Auto. Sei dies durch Überschwemmungen, umgestürzte Bäume oder Hagelkörner – die Schäden sind vielseitig. Wir haben die wichtigsten Antworten rund um die Folgen von Unwettern zusammengestellt.

Welche Schäden durch Naturereignisse sind durch Versicherungen gedeckt?

Die drei Naturgefahren Hagel, Sturm und Überschwemmung gelten laut dem Versicherungsexperten Eduard Held in der Versicherungswirtschaft als Elementarschäden, also Schäden, die durch Naturereignisse verursacht werden. In der Schweiz werden insgesamt neun Gefahren zu den versicherten Elementarschäden gezählt: Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.

Welche Versicherungen kann man wählen, wenn man als Haus- oder Wohnungsbesitzer gegen Unwetter gewappnet sein möchte?

Zum einen gibt es die Elementarschadenversicherung, welche in der Feuerversicherung eingeschlossen werden muss, sagt Held im Interview mit der «NZZ». Deckungsumfang sowie Prämientarife sind gesetzlich geregelt und für alle Privatversicherer einheitlich und verbindlich.

Für Gebäude haben in vielen Kantonen die kantonalen Gebäudeversicherungen eine Monopolstellung, in anderen übernehmen private Gesellschaften deren Versicherung. Das heisst, in der Schweiz sind praktisch alle Gebäude gegen Elementarschäden versichert. Die Gebäudeversicherung ist vor allem für Hauseigentümer relevant.

Kantone ohne kantonale Gebäudeversicherungen sind die sogenannten Gustavo-Kantone. Zu ihnen gehören Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden. In diesen Kantonen können die Gebäude bei einem privaten Versicherungsunternehmen gegen Feuer- und Elementarschäden versichert werden.

Wie lassen sich Gegenstände im und ums Haus versichern?

Dazu gibt es die Hausratsversicherung. Sie wird in den meisten Kantonen von den Privatversicherungen angeboten und versichert quasi den Inhalt der Gebäude. Sie ist somit auch für Mieter wichtig. Auch sie beinhaltet einen Elementarschadenversicherungsanteil.

Lohnt sich eine Elementarschadenversicherung überhaupt in Kantonen, in denen sie nicht obligatorisch ist?

Laut Held lohnt sie sich auf jeden Fall, da Naturgefahren immer wieder eintreten und das Schadenpotenzial enorm ist. Man kann sie als eine Art Vorsorge für den Schadensfall sehen. Dank der doppelten Solidarität, jener innerhalb der Bevölkerung und durch den Elementarschaden-Pool auch jener zwischen den Versicherungen, ist auch die Prämie für die Versicherungsnehmer tragbar: Personen, die in einem Hochrisikogebiet leben, bezahlen den gleichen Prämiensatz wie Personen, die an einem Ort leben, an dem Naturgefahren statistisch weniger oft und in geringerem Ausmass auftreten.

Wie ist es mit Fahrzeugversicherungen? Sind da Unwetterschäden über die Kaskoversicherung abgedeckt?

Wahrscheinlich schon. Die Kaskoversicherung zahlt nach Angaben des «Beobachters», wenn der Sturm eine Geschwindigkeit von 75 Kilometern pro Stunde oder mehr erreicht und damit ein sogenanntes Elementarereignis darstellt. Die Versicherung haftet je nach Police eventuell nur für den Zeitwert des Fahrzeugs.

Meine Photovoltaikanlage auf dem Dach wurde durch eine Windböe beschädigt. Deckt mir die obligatorische Gebäudeversicherung den Schaden?

Ja, wenn eine Windgeschwindigkeit von 63 Kilometern pro Stunde erreicht wurde, weiten die kantonalen Gebäudeversicherer die Police für Elementarschäden in der Regel auf Photovoltaikanlagen (Solaranlagen) aus. Sie haften jedoch nur, wenn man vorgängig ein Gesuch gestellt hat. Allenfalls ist auch der Abschluss einer Zusatzversicherung sinnvoll, wenn man Schäden gedeckt haben möchte, die über die eigentlichen Feuer- und Elementarschäden hinausgehen. Es lohnt sich genau zu prüfen, in welchen Fällen die Versicherung nicht zahlt.

Eine herumfliegende Gartentruhe meines Nachbarn hat den Holzzaun zur Grundstücksgrenze zerdrückt. Kann ich meinen Nachbarn haftbar machen?

Wenn ihn die Schuld am Schaden trifft, kann er haftbar gemacht werden. Dies wäre dann etwa der Fall, wenn dein Nachbar Wetterwarnungen leichtfertig ignoriert und seine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Ein Beispiel: Hat der Nachbar erst kürzlich die Truhe ungesichert auf seinem Grundstück aufgestellt und unternimmt trotz der augenscheinlichen Gefahr absolut nichts, kann er für den Schaden an deinem Zaun haftbar gemacht werden.

Was wäre, wenn eine Person durch die Gartentruhe zu Schaden kommt?

Auch dann haftet der Besitzer, wenn er wie im beschriebenen Fall keine zumutbaren Vorsichtsmassnahmen getroffen hat.

Weil ein Sturm angekündigt war, habe ich die Sonnenstoren am Balkon meiner Mietwohnung eingerollt. Trotzdem wurden sie beschädigt. Muss ich bezahlen?

Nein, sicher nicht. Du haftest gemäss Beobachter nur, wenn du den Schaden verschuldet hast. Das wäre etwa der Fall, wenn du die Storen trotz einer Sturmwarnung nicht eingezogen hättest. Wenn der Sturm derart stark war, dass er als höhere Gewalt gilt, sieht es nochmals anders aus: Mieter haften nicht für den Schaden – selbst bei ausgerolltem Sonnenschutz. Allerdings müssen sie beweisen, dass der Sturm über 75 Kilometer pro Stunde stark war. Und, viel schwieriger: Dass der Schaden auch dann eingetreten wäre, wenn sie sich korrekt verhalten hätten.

Wir bauen ein Haus. Teile des Baugerüsts wurden vom Sturm weggeweht, wobei Fenster und parkierte Autos zu Schaden kamen. Kommt die Gebäudeversicherung dafür auf?

Ja, auch in solchen Fällen springt die (obligatorische) Gebäudeversicherung ein, die während der Bauzeit Bauzeitversicherung genannt wird.

Welche Schritte sollte ein Versicherungsnehmer im Schadensfall einleiten?

Wichtig ist, dass nach einem Schadenfall die Privatversicherung oder die kantonale Gebäudeversicherung rasch kontaktiert wird. Dann geht es darum, Folgeschäden zu verhindern. Zudem können Versicherte auch in der Prävention mitwirken und mit geeigneten baulichen und technischen Massnahmen einen möglichen Schaden und damit letztlich auch die Versicherungsprämien gering halten.

(osc)

veröffentlicht: 28. Juni 2022 05:54
aktualisiert: 28. Juni 2022 05:54
Quelle: Today-Zentralredaktion

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