Ein weiterer Grund für die Einführung des Impfzwangs bei der Lufthansa-Tochter seien die weltweiten länderspezifischen Einreisebestimmungen, die zunehmend eine Impfpflicht auch für Crews verlangten. So verlangt beispielsweise Hong Kong ab sofort von Besatzungen aus bestimmten Staaten einen Impfnachweis, auch für Flüge ab der Schweiz.
Die unterschiedliche Handhabung geimpfter und ungeimpfter Besatzungsmitglieder und die damit verbundene hohe Komplexität der Einsatzplanung hätten zudem zur Folge, dass auf lange Sicht kein geordneter Flugbetrieb mehr sichergestellt werden könnte. Einzelne Destinationen und Regionen könnten so nicht mehr bedient werden, was das Hubsystem signifikant beeinträchtigen würde.
GAV-Klauseln als Basis
In Europa habe noch keine andere Airline ein solches Impfobligatorium für das fliegende Personal eingeführt, sagte eine Swiss-Sprecherin auf Anfrage von AWP. Ein Impfobligatorium gebe es dagegen bereits bei der australischen Qantas, der US-amerikanischen United sowie einigen asiatischen Gesellschaften.
Die Swiss stützt sich beim Impfobligatorium auf Klauseln in den Gesamtarbeitsverträgen des Cockpit- und Kabinenpersonals, die eine solche Massnahme vorsehen. Und auch mit den Sozialpartnern finde ein Austausch zu diesem Thema statt. «Ziel ist es, für jene Mitarbeitenden, die sich nicht impfen lassen wollen, sozialverträgliche Lösungen zu finden», so die Sprecherin weiter.
«Um auch in Zukunft unser weltweites Streckennetz aufrechterhalten zu können und unserer Fürsorgepflicht gegenüber unseren Mitarbeitenden nachzukommen, ist es wichtig, die notwendigen Schritte jetzt einzuleiten», wird Swiss-CEO Dieter Vranckx in der Mitteilung zitiert.