FAQ

Testen, Quarantäne und Geimpft-Ausnahme? Hier wird dir geholfen

06.01.2022, 12:23 Uhr
· Online seit 05.01.2022, 12:22 Uhr
Omikron grassiert in der Schweiz, ausserdem ist Erkältungs-Saison und viele Menschen sind verunsichert: Was gilt nun? Ab wann muss ich mich testen lassen? Und bin ich als doppelt Geimpfter nicht von der Quarantäne befreit? Unser FAQ hilft.
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Wann und bei welchen Symptomen sollte man sich auf Corona testen lassen?

Testen solltest du dich unbedingt, falls du Symptome des Coronavirus oder die Anweisung einer zuständigen kantonalen Stelle erhalten hast, dass du dich testen musst. Gemäss Mario Büttler, Kantonsarzt von Obwalden, sind typische Symptome oft Halsschmerzen, Husten, Atemnot, Brustschmerzen, Fieber, Kopfweh und alle «gewöhnlichen» Grippesymptome. Sehr typisch für Corona ist ein plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns, seltener sind Übelkeit, Erbrechen, Durchfall.

Diese Symptome können auch unterschiedlich stark sein, manchmal auch nur leicht. «Weil wir Menschen das Virus schon etwa zwei Tage vor Ausbruch von Symptomen verbreiten können, sollten wir bei solchen Symptomen sofort einen Test machen lassen», erklärt Büttler.

Dies auch, wenn man genesen oder geboostert ist. «Auch wenn sie vollständig geimpft sind oder nur leichte Symptome haben, soll ein Test gemacht werden», betont Büttler.

Welchen Test sollte man bei Verdacht auf Corona verwenden?

Am zuverlässigsten ist gemäss dem Kantonsarzt von Obwalden der PCR-Test: «Bei Personen mit deutlichen Symptomen kann aber auch ein Antigenschnelltest genügen.» Wichtig sei, dass die Tests bei Personen mit Symptomen immer von einer Arztpraxis, Apotheke, einem Labor oder Testcenter durchgeführt werden. Denn: «Ein Selbsttest, den man zu Hause machen kann, ist zu wenig aussagekräftig für eine Diagnose», so Büttler.

Kann ich anschliessend weiterhin arbeiten gehen, wenn ich mich getestet habe?

Kurzantwort: Nein. Wenn ein PCR-Test gemacht wurde, muss man zu Hause isoliert das Resultat abwarten – das dauert in der Regel etwa 24 Stunden, aktuell auch etwas länger, da die Labore stark ausgelastet sind. «Wenn der Test negativ ausfällt, also das Virus nicht nachgewiesen wurde, dürfen sie arbeiten gehen, wenn sie 24 Stunden lang keine Symptome mehr haben», erklärt Büttler. Bei Unsicherheit sei gemäss Mario Büttler auch eine Arztkonsultation sinnvoll.

Wie lange muss ich in der Isolation oder Quarantäne bleiben?

Die Isolation und die Quarantäne sind zwei paar verschiedene Schuhe. Die Dauer der Isolation bei einer Erkrankung, also wenn man ein positives PCR-Test-Ergebnis erhält, beträgt zehn Tage. Diese darf weder unterbrochen noch verkürzt werden. «Eine Quarantäne gilt für diejenigen Personen, welche mit einer positiv auf Corona getesteten Person im selben Haushalt leben oder einen intimen Kontakt hatten», erklärt Büttler. Im Aargau gilt ab Montag, 10. Januar, eine verkürzte Quarantänedauer von sieben Tagen. «Dann dürfen sie die Quarantäne ohne einen Test verlassen, wenn sie selbst symptomfrei geblieben sind.»

Was ist, wenn jemand aus meiner Familie oder meinem Freundeskreis positiv getestet wurde und ich mit ihr Kontakt in den letzten Tagen hatte?

Im Aargau müssen jene in Quarantäne, die engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten. Das heisst: Wer über eine längere Zeit – als Richtwert gelten 15 Minuten – Kontakt zur Person hatte, ohne dass es Schutzmassnahmen wie Abstand oder Masken gab, muss in Quarantäne. Das kann für Personen aus dem gleichen Haushalt gelten, aber auch für Arbeitskollegen. Eine verkürzte Quarantäne ist frühestens ab dem 7. Tag möglich, die Kontaktperson muss jedoch einen negativen Test vorweisen können und symptomfrei sein. Für das Ende der Quarantäne ist das Okay vom Contact Tracing Center nötig. Kontaktpersonen, die geimpft wurden oder genesen sind, sind jedoch von der Quarantäne befreit.

Dennoch sollten die Schutzmassnahmen wie Abstandhalten, Hygieneregeln und Maskentragen weiterhin eingehalten werden. Kontakte sollten gemieden werden. Auch bei nicht engem Kontakt mit infizierten Personen gilt: Gesundheitszustand beobachten. Details zum richtigen Vorgehen findest du hier.

Was gilt nun in der Quarantäne? Wo und wie muss ich in der Quarantäne ausharren?

Grundsätzlich muss man während der Quarantäne jeglichen Kontakt mit anderen Personen vermeiden. Ausgenommen sind Personen, die im gleichen Haushalt wohnen und ebenfalls in der Quarantäne sind. Kurz gesagt: Bleiben Sie zu Hause!

Gemäss dem FAQ des Bundesamts für Gesundheit (BAG) sind vollständig Geimpfte zwölf Monate von der Quarantäne befreit. Ist das trotz neuer Omikron-Variante noch immer der Fall?

Das ist auf Bundesebene tatsächlich noch immer der Fall, so Aurel Köpfli von der Gesundheitsdirektion Zug. «Jedoch wurde in der letzten Jahreswoche 2021 vom BAG eine Empfehlung an die Kantone ausgesprochen, dass man diese zwölf Monate anpassen soll – konkret auf vier Monate.» Die Gesundheitsdirektion Zug geht davon aus, dass das BAG diese Regelung demnächst anpassen wird. Im Aargau gilt derzeit noch die Frist von zwölf Monaten.

(mja/red.)

veröffentlicht: 5. Januar 2022 12:22
aktualisiert: 6. Januar 2022 12:23
Quelle: PilatusToday

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