Schweiz

Testpflicht für ungeimpfte Ferienrückkehrende: Das musst du jetzt wissen

Fragen und Antworten

Einkaufstourismus und Bussen: Das musst du zum neuen Einreise-Regime wissen

17.09.2021, 16:30 Uhr
· Online seit 17.09.2021, 16:12 Uhr
Der Bundesrat passt die Einreisebestimmungen für Personen, die weder geimpft noch genesen sind, ab kommendem Montag an. Damit will er einen Anstieg der Fallzahlen nach den Herbstferien verhindern. Wir beantworten dir die wichtigsten Fragen.

Quelle: CH Media Video Unit

Anzeige

Was genau ändert sich bei der Einreise?

Personen ab 16 Jahren, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen ab kommendem Montag bei der Einreise einen negativen Test vorlegen, egal mit welchem Verkehrsmittel sie einreisen. Zusätzlich müssen sich diese Personen nach vier bis sieben Tagen erneut kostenpflichtig testen lassen und das Ergebnis den kantonalen Behörden übermitteln. Ausserdem müssen alle Einreisenden (auch geimpfte und genesene) ein Einreiseformular ausfüllen.

Ausgenommen von der Test- und Formularpflicht sind Personen, die ohne Zwischenhalt durch die Schweiz reisen, berufliche Güter oder Personen befördern sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger.

Welche Tests sind bei und nach der Einreise zulässig?

Bei der Einreise und vier bis sieben Tage danach werden sowohl PCR-Tests (Einzel- und Pooltests) akzeptiert als auch Antigen-Schnelltests. Die Kosten für die Tests müssen von der einreisenden Person selbst übernommen werden. Selbsttests sind nicht zulässig.

Welche Impfstoffe werden bei der Einreise akzeptiert?

Um von der Testpflicht ausgenommen zu werden, müssen Personen mit einem in der Schweiz oder von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff oder einem Impfstoff, der auf der WHO-Liste aufgeführt ist, geimpft worden sein.

Gelten die neuen Regeln auch für Grenzgängerinnen und Grenzgänger?

Nein, Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind von Test- und Formularpflicht ausgenommen. Auch Personen, die aus Grenzgebieten einreisen, werden von beiden Pflichten ausgenommen.

Ist Einkaufstourismus noch möglich?

Einkaufstourismus ist für alle Personen in der Schweiz möglich, solange sie in Grenzgebieten einkaufen gehen. Dann entfällt die Test- und Formularpflicht. Das Bundesamt für Gesundheit hat eine Liste mit Regionen definiert, die als Grenzregionen gelten. In Deutschland zählt beispielsweise das Bundesland Baden-Württemberg zum grenznahen Gebiet, in Österreich ist es unter anderem Tirol.

Wieso muss man den Test nach vier bis sieben Tagen wiederholen?

Einreisende Personen könnten sich kurz vor der Einreise anstecken und sind während der Inkubationszeit vielleicht noch negativ. Deshalb wird ein zweiter Test einige Tage nach der Einreise verlangt. Die Kosten des Tests müssen selbst übernommen werden.

Was, wenn der Test bei der Einreise positiv ist? 

Personen, die in der Schweiz leben, dürfen trotzdem einreisen, müssen sich aber so schnell wie möglich in Isolation begeben und sich beim kantonsärztlichen Dienst melden. Die Personen werden nicht gebüsst.

Welche Bussen drohen bei Verstössen?

Personen ohne negativen Test bei oder nach der Einreise werden mit 200 Franken gebüsst. Die Einreise wird ihnen nicht verweigert, die Personen müssen sich aber zeitnah testen lassen. Nicht ausgefüllte Einreiseformulare werden mit 100 Franken gebüsst. Es werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt.

Gibt es Ausnahmefälle, in denen ich mich nach der Einreise in Quarantäne begeben muss?

Derzeit befinden sich keine Länder auf der Risikoliste des Bundes. Dies kann sich aber wieder ändern, sobald besorgniserregende Varianten auftauchen. Derzeit gilt keine Quarantänepflicht nach der Einreise in die Schweiz.

(gbo)

veröffentlicht: 17. September 2021 16:12
aktualisiert: 17. September 2021 16:30
Quelle: FM1Today

Anzeige

Mehr für dich

Anzeige
Anzeige
argoviatoday@chmedia.ch