Schweiz

Transmenschen können Personenstand künftig mit einfacher Erklärung anpassen

Ab 2022

Transmenschen können Namen und Geschlechtseintrag einfacher ändern lassen

· Online seit 28.10.2021, 07:30 Uhr
Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung können ihren Vornamen und das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht ab Anfang des nächsten Jahres rasch und unbürokratisch ändern.
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Der Bundesrat hat am vergangenen Mittwoch in seiner Sitzung eine entsprechende Gesetzesänderung sowie die nötigen Anpassungen zweier Verordnungen auf den 1. Januar 2022 hin in Kraft gesetzt, wie er mitteilte. Bei Personen über 16 Jahren reicht dabei eine einfache Erklärung, sofern die Erwachsenenschutzbehörde nichts anderes angeordnet hat. Die Änderung des Eintrags kostet 75 Franken. Das Parlament hatte die Gesetzesänderung in der Wintersession 2020 beschlossen.

So ist die Situation momentan

Nach aktueller Rechtslage ist für die Namensänderung die Verwaltung des jeweiligen Wohnkantons der Person zuständig. Die Voraussetzungen für eine (Vor-)Namensänderung bestimmt deshalb jeder Kanton selber. Meistens wird ein Schreiben von einer medizinischen Fachperson verlangt, in dem das Trans-Sein bestätigt wird. In der Vergangenheit gab es auch Kantone, die eine Hormonbehandlung verlangten. Das ist allerdings rechtlich nicht zulässig, hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt.

Das bedeutet die Änderung konkret

Die vom Parlament am 18. Dezember 2020 verabschiedete Gesetzesänderung ermöglicht es betroffenen Personen, ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Vornamen mittels Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt rasch und unbürokratisch zu ändern. Die Erklärung kann von jeder Person abgegeben werden, die innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören.

Sofern die betroffene Person noch nicht 16 Jahre alt ist, unter umfassender Beistandschaft steht oder die Erwachsenenschutzbehörde dies angeordnet hat, ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Die Erklärung ist gebührenpflichtig und kostet 75 Franken. Der Bundesrat hat entschieden, die Änderungen und Anpassungen auf den 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen.

Vorerst keine Einführung einer dritten Geschlechtskategorie

Die Geschlechtsänderung im Personenstandsregister hat keine Auswirkungen auf bestehende familienrechtliche Beziehungen (Ehe, eingetragene Partnerschaft, Verwandtschaft und Abstammung). Auch an der binären Geschlechterordnung (männlich/weiblich) ändert sich nichts: Weiterhin kann nur das männliche oder das weibliche Geschlecht im Personenstandsregister eingetragen werden. Die allfällige Einführung einer dritten Geschlechtskategorie oder der gänzliche Verzicht auf die Eintragung des Geschlechts bilden Gegenstand eines Berichts, den der Bundesrat derzeit in Erfüllung zweier Postulate erarbeitet.

(red.)

veröffentlicht: 28. Oktober 2021 07:30
aktualisiert: 28. Oktober 2021 07:30
Quelle: ArgoviaToday / admin.ch / tgns.ch

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