Nach dem Nein des Stimmvolks zum neuen CO2-Gesetz im Juni laufen zentrale Massnahmen im geltenden CO2-Gesetz Ende Jahr aus. Um dies zu verhindern, haben die Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie der beiden Räte (Urek-N und Urek-S) beschlossen, ein Übergangsgesetz zu erarbeiten.
Die Kommission des Nationalrats hat nun mit 18 zu 7 Stimmen einen Entwurf für das Gesetz gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.
Rückerstattung der CO2-Abgabe
Das geltende CO2-Gesetz von 2011 läuft zwar weiter, allerdings sind einige Massnahmen zeitlich befristet. So wären ohne eine Übergangslösung bereits ab 2022 keine Verminderungsverpflichtungen mehr möglich. Mit dieser Regelung können Unternehmen bestimmter Branchen die CO2-Abgabe zurückerstattet erhalten, wenn sie sich verpflichten, ihre Emissionen zu reduzieren.
Auch die Kompensationspflicht für Importeure von Benzin und Diesel würde Ende Jahr ohne eine solche Verlängerung auslaufen. Die Treibstoffimporteure sollen als Kompensation weiterhin in Klimaschutzprojekte investieren. Ohne diese Kompensationspflicht wären viele Klimaschutzprojekte wie zum Beispiel Biogasanlagen nicht mehr ausreichend finanziert.
Zusätzlich beantragt die Kommission nun jedoch, dass der Bundesrat den Kompensationssatz in Zukunft auch abgestützt auf die CO2-Entwicklung im Verkehr festlegen kann.
Reduktionsziel für die nächsten drei Jahre
Auslaufen würde Ende Jahr auch das Reduktionsziel. Die Nationalratskommission hat nun im Gesetzesentwurf festgehalten, dass die Schweiz bis Ende 2024 ihre Treibhausgasemissionen um weitere 1,5 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 vermindern soll. Dabei sollen auch Massnahmen im Ausland angerechnet werden können. Bis 2025 soll dann ein umfassendes neues CO2-Gesetz in Kraft treten.
Als nächstes wird sich der Nationalrat mit der Vorlage befassen. Ziel sei es, die Schlussabstimmung zum Gesetz in der kommenden Wintersession durchzuführen, heisst es weiter in der Mitteilung.