Bankgeheimnis

Uno kritisiert Schweiz wegen eingeschränkter Pressefreiheit

· Online seit 02.05.2022, 19:15 Uhr
Die Uno-Berichterstatterin für Pressefreiheit kritisiert die Schweiz scharf. Anlass ist ein Datenleck bei der Credit Suisse Ende Februar. Denn: Schweizer Medien konnten anfangs nicht darüber berichten. Bald berät das Schweizer Parlament darüber.
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Ein Datenleck bei der Credit Suisse sorgte Ende Februar für weltweite Schlagzeilen. Das Problem: Schweizer Medien durften die Daten nicht einsehen – internationale Medien hingegen schon. Der Grund dafür: Artikel 47 des Schweizer Bankengesetzes schränkt die Arbeit von Medienschaffenden bei der Auswertung geheimer Daten massiv ein.

Bereits im Februar sah sich die Schweiz deswegen im Kreuzfeuer der Kritik. Und die Uno-Berichterstatterin für Pressefreiheit, Irene Khan, findet deutliche Worte: «Dies ist normalerweise ein Problem in autoritären Staaten», sagte sie in einem Interview mit Tamedia.

Sie fordert eine Anpassung des Gesetzes, da es gegen die Menschenrechte verstossen würde. Khan werde dem Uno-Menschenrechtsrat einen Bericht zur globalen Situation der Pressefreiheit vorlegen und auf die Schweiz eingehen. «Das Schweizer Bankengesetz ist ein Beispiel für die Kriminalisierung von Journalismus», sagte sie weiter.

Schweizer Medien warnen vor Einschränkung

Eine breite Medienallianz fordert vom Nationalrat, in der Sondersession kommende Woche von einer Verschärfung der Zivilprozessordnung abzusehen, die «Massnahmen gegen Medien» vorsieht. Diese Revision hatte der Ständerat vorgeschlagen.

Eine uneingeschränkt funktionierende und freie Medienlandschaft sei wichtig; dies habe sich gerade bei Themen wie dem Bankengesetz und unter dem Einfluss der russischen Propagandamaschinerie rund um den Angriffskrieg gegen die Ukraine gezeigt, mahnt der Verband Schweizer Medien zum Internationalen Tag der Pressefreiheit am Dienstag. Eine «historisch breite Allianz der Medienbranche» sehe dieses Gut zumindest teilweise in Gefahr.

Der Medienallianz gehören unter anderen die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft SRG und die Mediengewerkschaften Syndicom, Impressum und SSM an wie auch die Schweizer Journalistenschule MAZ, der Schweizer Presserat und beispielsweise Reporters sans Frontières.

Der Ständerat sowie beide Rechtskommissionen (RK-N und RK-S) schlügen in der Revision der Zivilprozessordnung vor, in Artikel 266 die Hürde für vorsorgliche Massnahmen gegenüber Medienberichten massiv zu senken, heisst es in der Mitteilung der Medienallianz vom Montag.

(jaw/sda)

veröffentlicht: 2. Mai 2022 19:15
aktualisiert: 2. Mai 2022 19:15
Quelle: Today-Zentralredaktion

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