Dies hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Er hat die Vernehmlassung zum neuen Straftatbestand eröffnet. Diese dauert bis am 3. Februar 2022.
Erlaubt bleibt die Verhüllung des Gesichts aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Auch in Gotteshäusern und anderen Sakralstätten sind Verhüllungen des Gesichts weiterhin zulässig.
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot (Burka-Initiative)» wurde am 7. März mit 51,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
Grundsätzlich sind die Kantone zuständig für die gesetzliche Regelung des Verhüllungsverbots und nicht der Bund. Weil die Kantone jedoch eine nationale Lösung wünschten, übernahm das Bundesamt für Justiz (BJ) die Aufgabe.