Quelle: CH Media Video Unit / TalkTäglich
Die Journalistin schrieb im Jahr 2020, dass Spiess-Hegglin einen Unschuldigen der Vergewaltigung bezichtige. «Ich habe ihr nicht unterstellt, dass sie lügt», sagte Binswanger vor Gericht. Sie habe sich nur auf öffentliche Aussagen von ihr bezogen, dass sie Opfer eines Sexualdelikts geworden sei. Sie habe dabei den ehemaligen Kantonsratskollegen Markus Hürlimann immer wieder ins Spiel gebracht, obschon das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde.
Zur Diskussion standen Äusserungen von Spiess-Hegglin in den Medien. Der Richter fragte Binswanger, wo denn die Aussage von Spiess-Hegglin stehe, dass Hürlimann sie vergewaltigt habe. «Mit Verlaub, das dünkt mich konstruiert. Sie schreiben einen ‹fadengeraden› Tweet, wo es nichts zu missverstehen gibt», sagte der Richter. Das Urteil steht noch aus.
Der Hintergrund des Prozesses ist ein Vorfall zwischen Spiess-Hegglin und ihrem damaligen Kantonsratskollegen Markus Hürlimann anlässlich der Zuger Landammann-Feier im Dezember 2014. Binswanger habe die ehemalige Kantonsrätin öffentlich eines unehrenhaften Verhaltens bezichtigt, indem sie ihr vorgeworfen habe, wiederholt und planmässig mit falschen Anschuldigungen strafbare Handlungen zu begehen, schreibt die Basler Staatsanwaltschaft.
Dies, obwohl der Vorwurf der Falschanschuldigung bereits durch die Zuger Staatsanwaltschaft untersucht und widerlegt worden sei. Dieser Umstand sei Binswanger bewusst gewesen, heisst es im Strafbefehl.
«Wider besseres Wissen»
Bereits im Jahr 2017 verurteilte nämlich das Zürcher Bezirksgericht den damaligen Weltwoche-Journalisten Philipp Gut wegen übler Nachrede, zwei Jahre später auch das Obergericht. Gut hatte in einem Artikel geschrieben, dass Hürlimann von Spiess-Hegglin falsch beschuldigt worden sei.
Binswanger kommentierte in einem Videobeitrag für den «Tages-Anzeiger» den Prozess am Bezirksgericht. Die Basler Staatsanwaltschaft kommt daher zum Schluss, dass die Journalistin den besagten Tweet «wider besseres Wissen» geschrieben habe.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 200 Franken wegen Verleumdung. Bei einem Schuldspruch müsste sie zudem eine Busse von 1500 Franken bezahlen.
Spiess-Hegglin hatte Anzeige gegen die Journalistin erstattet. Binswanger erhob daraufhin Einsprache gegen den Strafbefehl. Daher behandelt nun das Strafgericht den Fall.
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(sda/oeb)