Spitzenmedizin

Verwaltungsgericht: Entlassung des USZ-Whistleblowers war rechtens

· Online seit 22.11.2021, 15:05 Uhr
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Entlassung eines Whistleblowers durch das Zürcher Universitätsspital (USZ) rechtens war. Der Whistleblower hatte die Aufklärung rund um die Missstände an der USZ-Klinik für Herzchirurgie ins Rollen gebracht.
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Das USZ entliess den Whistleblower Ende September 2020 - zum zweiten Mal. Für das Verwaltungsgericht steht fest, dass zu diesem Zeitpunkt ein Konflikt bestand, in den der Entlassene massgeblich involviert war, wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Mildere Mittel hätten den «verhärteten» Konflikt nicht beruhigen können.

Der Whistleblower war seit 2003 am USZ tätig, zuletzt als Leitender Arzt an der Klinik für Herz- und Gefässchirurgie. Laut Urteil wurde spätestens im Sommer 2019 ein Konflikt zwischen dem Whistleblower und dessen Chef offenbar.

So begann ersterer, Entscheide des Klinikdirektors gegenüber der Spitaldirektion anzuzweifeln und warf diesem vor, Eigeninteressen zu verfolgen. Das Gericht attestierte dem Entlassenen, eine «eigentliche Kampagne» gegen seinen Vorgesetzten gefahren zu haben.

Zudem beschwerte er sich auch über das Vorgehen anderer Personen - teils bis hinauf zum Bundesamt für Gesundheit (BAG). Der Whistleblower habe sich als Kontrollorgan gesehen und sich immer weiter in «diese sich selber zugedachte Rolle» hineingesteigert, heisst es im Urteil. Einer Zusammenarbeit habe er sich zunehmend verweigert.

Erste Kündigung rückgängig gemacht

Eine erste Kündigung machte das USZ Mitte letzten Jahres allerdings wieder rückgängig. Mehrere Mitarbeitende wehrten sich aber gegen die klinische Weiterbeschäftigung des Whistleblowers - sie machten fehlendes Vertrauen sowie ein «toxisches Arbeitsklima» geltend, wie aus dem Urteil hervorgeht. Dazu forderte ein Kantonsspital, dass die ans USZ überwiesenen Patienten nicht vom Whistleblower behandelt werden sollen.

Das Gericht kritisiert allerdings auch das USZ: Es sei nicht nachvollziehbar, warum die Spitaldirektion nicht umgehend Massnahmen ergriffen habe, um den sich abzeichnenden Konflikt zwischen dem Whistleblower und seinem Chef zu entschärfen. Stattdessen habe sich der Vorsitzende der Spitaldirektion noch für das «grosse persönliche Engagement» bedankt.

Als einzige Massnahme sei dem Whistleblower eine dreimonatiges Sabbatical angeboten worden. Das habe dieser aber nur als Versuch verstehen können, ihn zumindest vorübergehend aus der Herzchirurgie zu entfernen. Insofern sei die Abwehrhaltung des Whistleblowers verständlich, «auch wenn seine Reaktion insgesamt heftig ausfiel», heisst es im Urteil.

Der Konflikt war derart eskaliert, dass eine Reintegration des Whistleblowers in den Klinikalltag nach der ersten Kündigung nachträglich betrachtet von vornherein unmöglich gewesen war. Die finale Kündigung erfolgte am 29. September 2020 unter Einhaltung der Kündigungsfrist sowie einer Abfindung von sieben Monatslöhnen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Klinik für Herzchirurgie im Fokus

Die Missstände an den USZ-Kliniken waren im Frühling 2020 ans Licht gekommen. Am meisten Aufmerksamkeit erregten Vorgänge an der Klinik für Herzchirurgie.

Der damalige Klinikleiter, Francesco Maisano, soll laut Untersuchung gegen die Vorschriften zu den Nebenbeschäftigungen verstossen haben, weil er privat an einem Unternehmen beteiligt war, das Implantate herstellt und seine Arbeit in Publikationen besser dargestellt haben, als sie offenbar war.

Neben dem Whistleblower sind mittlerweile auch Maisano, der Präsident sowie zwei Mitglieder des Spitalrats, der Direktor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie ein Gynäkologe nicht mehr am USZ tätig.

Der Zürcher Kantonsrat arbeitet zurzeit an Gesetzesänderungen, durch die ein Kulturwandel am USZ stattfinden soll. Auch das USZ gelobte Besserung.

veröffentlicht: 22. November 2021 15:05
aktualisiert: 22. November 2021 15:05
Quelle: sda

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