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Viele Fragen im Landrat zu Ukraine-Flüchtlingen

· Online seit 24.03.2022, 15:27 Uhr
Die Baselbieter Regierung hat viele Fragen aus dem Landrat zu den Flüchtlingen aus der Ukraine beantwortet. Zuständig seien neben dem Bund für Unterbringung und Schule der Kanton und die Gemeinden.
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Ganz generell schrieb die Regierung auf die Interpellationen aus dem Landrat zur Situation im Baselbiet: «Momentan ist die Situation unter Kontrolle.» Bis Donnerstag wurden dem Kanton 509 Ukraine-Flüchtlinge zugeteilt. Deren Registrierung ist Sache des Bundes beziehungsweise des Staatssekretariats für Migration (SEM).

Gemeinde zuständig für Unterbringung

Die Regierung sagte: «Für die Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten sind die Gemeinden zuständig.» Die Gemeinden können einander aushelfen, um ihre Kontingente zu erfüllen. Die Gemeinden hätten die Pflicht, 1,4 Prozent der Gemeindebevölkerung für Flüchtlingsplätze zur Verfügung zu stellen. Der Kanton könne die Gemeinden jedoch nicht zwingen Unterkünfte bereitzustellen: «Der Kanton hat keine rechtlichen Grundlagen, um die Aufnahmequote durchzusetzen.»

Im Kantonsspital Laufen hat der Kanton 150 Plätze geschaffen, auf die er zurückgreifen könne, falls es in Gemeinden zu wenig Platz gebe. Der Kanton begrüsste die Unterstützung von Privatpersonen.

Wenn Privatpersonen Flüchtlinge unterbringen, gebe es noch keine Höchstmietzinsansätze. Eine solche Vergütung müsse im Asylgesetz erst geregelt werden, so die Regierung. Hingegen sind die Nebenkosten mit einer Pauschale von 100 Franken abgegolten.

Bund und Kanton finanzieren

Der Bund zahlt dem Kanton für jeden Ukraine-Flüchtling 1500 Franken. Der Kanton Basel-Landschaft gibt eine Pauschale; sie beträgt pro Tag und Person 37.50 Franken. Diese Pauschale deckt die Kosten für die Unterbringung und den Lebensunterhalt. Der Grundbedarf für eine Person beträgt laut Gesetz 589 Franken, für zwei Personen 961 Franken und für drei Personen 1364 Franken. Zusätzlich erhalten die Gemeinden eine Pauschale für die Krankenversicherung.

Der Kanton übernimmt die Kosten für Deutschkurse. Das Geld erhält er vom Bund nicht zurück.

Firmen haben Interesse an Flüchtlingen

Die Regierung sagte am Donnerstag: «Das KIGA Baselland hat bislang 8 telefonische Anfragen von Unternehmen erhalten.» Diese seien interessiert, Personen mit Schutzstatus S zu beschäftigen. Die Anfragen stammten aus den Branchen Gastrogewerbe, IT und Chemie. «Ein konkretes Gesuch ist bislang noch nicht eingegangen.» Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) überwacht, ob die arbeitsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Integration in Fremdsprachenklassen

Im Kanton Basel-Landschaft wurde das «Konzept für Flüchtlinge in der Volksschule» überarbeitet, das vorsieht, dass die geflüchteten Kinder und Jugendlichen «gruppenweise» in Fremdsprachenintegrationsklassen (FSK) eingeteilt werden. Bestehende Fremdsprachenintegrationsklassen werden optimiert und mit der maximalen Anzahl Schülerinnen und Schüler geführt. Gesucht würden derzeit ukrainische Lehrkräfte, die englisch sprechen, sagte Regierungsrat Anton Lauber (Die Mitte). Im Vordergrund steht der Sprachunterricht in Deutsch.

Die Schulkosten sind nicht Teil der Bundespauschale. Es gilt der übliche Kostenverteiler: Bei der Primarstufe sind die Gemeinden zuständig, bei den Sekundarstufen 1 und 2 der Kanton. Gemeinden könnten sich für FSK zusammenschliessen, rät die Regierung. 

veröffentlicht: 24. März 2022 15:27
aktualisiert: 24. März 2022 15:27
Quelle: sda

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