An jedem Werktag erhalten rund 330 Personen in der Schweiz unerfreuliche Post von der Staatsanwaltschaft, nämlich einen Strafbefehl. Aus dem amtlichen Dokument geht hervor, welches Delikt dem Empfänger vorgeworfen wird und zu welcher Strafe er verurteilt wird. Was wohl nicht allen Beschuldigten klar sein dürfte: Der Strafbefehl ist kein endgültiges Urteil, sondern bloss das Angebot, ein Strafverfahren ohne richterliche Entscheidung zu beenden, wenn Betroffene mit Schuld und Strafe einverstanden sind.
Das Verfahren kann zur Anwendung kommen, wenn nicht mehr als 180 Tagessätze Geldstrafe oder 180 Tage Freiheitsstrafe verhängt werden. Der Beschuldigte kann das Angebot annehmen oder Einsprache erheben. Diese ist kostenlos, eine Begründung brauchts nicht.
Einigung zwischen Parteien kann helfen
Eine Einsprache kann sich lohnen. Das zeigen Zahlen, die dem «Beobachter» vorliegen. So stellte in Zürich die Staatsanwaltschaft bei 13 Prozent der Einsprachen das Verfahren ein. Zum Beispiel, weil es zu einer Einigung zwischen den Parteien kam. In den Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft am Strafbefehl festhielt und diesen zur Beurteilung ans Gericht überwies, endete in den vergangenen Jahren etwas mehr als jedes zehnte Verfahren mit einem vollumfänglichen Freispruch.
Hohe Quote in Baselland und Zug
Höher war die Freispruchquote in Zug. Dort kam es im letzten Jahr bei jeder fünften Einsprache zur Einstellung des Verfahrens. In Baselland führte gar jede vierte Einsprache zur Verfahrenseinstellung. Allerdings kommt diese Quote durch einen kuriosen Sondereffekt zustande.
Den Strafbefehl hatten Fahrzeughalter bekommen, mit deren Auto ein Verkehrsdelikt begangen worden war. Wer gefahren war, wollten sie nicht sagen. Erst als ihnen bewusst wurde, dass sie für das Delikt würden geradestehen müssen, erhoben sie Einsprache und gaben den Namen des Fahrers preis. Das Verfahren gegen sie selbst wurde in der Folge eingestellt. Etwa zwei Drittel der Einstellungen in Baselland erfolgten aufgrund dieser Sachlage.
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(jaw)