Ukraine-Krieg

Was der Schutzstatus S bedeutet und wer ihn bekommt

· Online seit 11.03.2022, 17:08 Uhr
Der Bundesrat hat am Freitag den Schutzstatus S für aus der Ukraine geflüchtete Menschen aktiviert. Es ist das erste Mal überhaupt, dass die Regierung zu dieser Massnahme greift. Was das genau bedeutet, kannst du hier nachlesen.

Quelle: CH Media Video Unit / Katja Jeggli

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Was der Schutzstatus S ermöglicht

Konkret bedeutet der Schutzstatus, dass betroffene Personen ohne Durchführung eines Asylverfahrens Schutz in der Schweiz erhalten – den Ausweis S. Dieser ist auf höchstens ein Jahr befristet und verlängerbar. Nach frühestens fünf Jahren erhalten Schutzbedürftige eine Aufenthaltsbewilligung B, die bis zur Aufhebung des vorübergehenden Schutzes befristet ist.

Der Schutzstatus S gewährt den betroffenen Personen ein Aufenthaltsrecht, sie können ihre Familienangehörigen nachziehen und haben – wie vorläufig Aufgenommene – Anspruch auf Unterbringung, Unterstützung und medizinische Versorgung. Kinder können zur Schule gehen und auch Reisen ins Ausland inklusive Rückkehr in die Schweiz sind ohne Bewilligung möglich.

Die Betroffenen erhalten Sozialhilfe und haben die Möglichkeit, ohne Wartefrist, eine bewilligungspflichtige Erwerbstätigkeit (auch eine selbständige) auszuüben.

Wer den Schutzstatus S bekommt

Dafür hat der Bundesrat drei Personenkategorien definiert:

  • Der Schutzstatus S gilt für ukrainische Staatsbürger und ihre Familienangehörige (Partner, minderjährige Kinder und andere enge Verwandte, die zum Zeitpunkt der Flucht ganz oder teilweise unterstützt wurden), welche vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine wohnhaft waren.
  • Schutzsuchende Personen anderer Nationalität und Staatenlose sowie ihre Familienangehörige, welche vor dem 24. Februar 2022 einen internationalen oder nationalen Schutzstatus in der Ukraine hatten.
  • Schutzsuchende anderer Nationalität und Staatenlose sowie ihre Familienangehörige, welche mit einer gültigen Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung belegen können, dass sie über eine gültige Aufenthaltsberechtigung in der Ukraine verfügen und nicht in Sicherheit und dauerhaft in ihre Heimatländer zurückkehren können.

Die Zugehörigkeit zur definierten Gruppe wird in einem vereinfachten Verfahren festgestellt, bei dem gewisse Verfahrensschritte des ordentlichen Asylverfahrens zur Anwendung kommen (beispielsweise die Registrierung des Gesuchs, der Sicherheitscheck, die Kurzbefragung und die Prüfung der Zugehörigkeit zur Gruppe der Schutzbedürftigen).

Wer den Schutzstatus S umsetzt

Die Kantone erhalten vom Bund für die Aufnahme der Flüchtenden und die Umsetzung des Schutzstatus S bis zur Aufhebung des Regimes oder während maximal fünf Jahren eine Globalpauschale pro aufgenommene Person. Diese setzt sich zusammen aus einem Anteil für die Mietkosten, einem Anteil für die Sozialhilfe- und Betreuungskosten und einem Anteil für Krankenkassenprämien, Selbstbehalte und Franchisen.

Wenn der Bundesrat den vorübergehenden Schutz nach fünf Jahren noch nicht aufgehoben hat, so erhalten Schutzbedürftige eine Aufenthaltsbewilligung. Diese ist befristet bis zu dem Moment, in welchem der Bundesrat den vorübergehenden Schutz aufhebt. In diesem Fall erhalten die Kantone die Hälfte der Globalpauschale. Zudem bezahlt der Bund eine Integrationspauschale. Für Personen mit Schutzstatus S zahlt der Bund keine Integrationspauschale. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.

(ova)

veröffentlicht: 11. März 2022 17:08
aktualisiert: 11. März 2022 17:08
Quelle: ArgoviaToday

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