Urteil des Bundesgerichts

Wegen Verwechslungsgefahr: Lidl Schweiz muss Schoggihasen einstampfen

· Online seit 29.09.2022, 12:00 Uhr
Sind die Schoggihasen von Lidl Schweiz so ähnlich wie die bekannten Goldhasen von Lindt & Sprüngli, dass Konsumentinnen und Konsumenten sie verwechseln können? Ja, sagt das Bundesgericht. Lidl darf die Hasen nicht mehr verkaufen. Vorhandene Exemplare müssen zerstört werden.
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Das Urteil des Bundesgerichts stützt sich laut einer Mitteilung auf zwei Argumentationen. Erstens falle der Schokoladenhase von Lindt & Sprüngli unter den Schutz des schweizerischen Markenschutzgesetzes. Dies, weil das Produkt sich am Markt durchgesetzt und beim Publikum allgemeine Bekanntheit erlangt habe.

Zweitens kam das Bundesgericht zum Schluss, dass eine Verwechslungsgefahr bestehe, auch wenn die beiden Konkurrenzprodukte einige Unterschiede aufwiesen. «Aufgrund ihres Gesamteindrucks lösen die Lidl-Hasen naheliegend Assoziationen zur Form des Lindt-Hasen aus», heisst es in der Mitteilung aus Lausanne. «In der Erinnerung des Publikums können sie nicht auseinandergehalten werden.»

Aargauer Handelsgericht sah keine Verwechslungsgefahr

Dem Entscheid ging ein längerer Streit voraus. Lindt & Sprüngli hatte Ende 2018 beim Handelsgericht des Kantons Aargau Klage gegen Lidl eingereicht. Der Süsswaren-Produzent forderte ein Verbot für Lidl, seinen in Goldfolie verpackten Schoggihasen zu verkaufen. Bereits produzierte Hasen seien zu zerstören beziehungsweise in andere Produkte umzuwandeln.

Zur Begründung führte Lindt & Sprüngli an, dass sich der von Lidl vertriebene Hase in Form und Ausstattung stark an den eigenen Schoggihasen anlehne und mit diesem verwechselbar sei. Das Aargauer Handelsgericht wies die Klage 2021 allerdings ab, es sah keine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Produkten. Das Bundesgericht kam nun zu einem anderen Urteil.

Schoggihase findet Nachahmer

Auch in Deutschland streitet Lindt & Sprüngli wegen des Aussehens des Schoggihasen mit Konkurrenzfirmen. Dort steht vor allem die goldene Verpackung im Fokus. Als 2018 die Confiserie Heilemann ebenfalls einen Schokoladenosterhasen in goldfarbener Folie auf den Markt brachte, zog Lindt vor Gericht. Dies verstosse gegen die durch langjährige Nutzung erworbene Benutzungsmarke von Lindt.

Auf Anfrage wollte Lidl Schweiz zum Urteil des Bundesgerichts keine Stellung nehmen. Das Unternehmen könne zu einem noch nicht vollständig abgeschlossen Verfahren keine Auskunft geben.

(osc/sda)

veröffentlicht: 29. September 2022 12:00
aktualisiert: 29. September 2022 12:00
Quelle: Today-Zentralredaktion

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