Versicherungen

Wer zahlt, wenn ich beim Grillieren den Wald abfackle?

01.08.2022, 15:04 Uhr
· Online seit 22.07.2022, 13:53 Uhr
Grillieren gehört im Sommer einfach dazu – wie Hitze, Badi und Sonne. Doch leider passieren auch beim Brutzel-Spass hin und wieder Unfälle. Wir verraten dir, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt.
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Für einen kurzen Moment nicht aufgepasst, schon ist die Grillkohle vom Grill gefallen und hat ein Loch in den Balkonboden der Mietwohnung gebrannt. Ebenso kann das Hantieren mit Spiritus fatale Folgen haben. So kann eine Stichflamme dich oder einen Gast verletzen und schnell brennt auch mal die Sonnenstore des Nachbarn. Insgesamt ereignen sich schweizweit jedes Jahr um die 900 Grill-Unfälle, wie die Unfallversicherung Suva berichtet.

400 der Unfälle ereignen sich im heimischen Umfeld, 500 passieren auswärts und im Freien. Umso wichtiger ist es also, im Ernstfall ausreichend abgesichert zu sein.

Unfallversicherung deckt Folgeschäden ab

Wer sich bei einer Grillparty verletzt und einen festen Arbeitgeber hat, ist in der Schweiz über die Unfallversicherung versichert. Neben Heilkosten sind auch Taggelder als Lohnersatz während einer Arbeitsunfähigkeit abgedeckt sowie eine Invalidenrente, sollte es zu einer Erwerbsunfähigkeit kommen, wie Simone Isermann, Mediensprecherin der Suva, gegenüber Today schreibt.

Alle anderen Personen wie Kinder, Selbständige und Pensionierte, sind über die Krankenkasse unfallversichert. Sie erhalten nach Abzug von Selbstbehalt und Franchise Heilkostenleistungen zurückerstattet, so Isermann.

Deckung trotz Fahrlässigkeit?

Bei so schönem Wetter, wie die Schweiz zurzeit hat, ist ein Spaziergang im Wald, inklusive Brätel-Stopp, ein gefundenes Programm – trotz Feuerverbot. Auf Anfrage von Today schreibt Andrea Hohendahl, Mediensprecher des Schweizerischen Versicherungsverband SVV: «Man ist haftbar, wenn man widerrechtlich und schuldhaft einen Schaden verursacht. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie trotz Feuerverbots ein Feuer entfachen.»

Dabei spiele es keine Rolle, ob dies an einer offiziellen Grillstelle passiere. Sie haften für die daraus resultierenden Schäden mit Ihrem eigenen Vermögen.

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Wenn die öffentliche Grillstelle so nahe an einem Strauch errichtet wurde, dass der Strauch Feuer fängt, obwohl das Feuer angemessen entfacht wurde, trifft Sie kein Verschulden. Man könnte daher keinen Schadenersatz von Ihnen verlangen.

Wenn Sie den Boden verbrennen, weil Sie die glühende Kohle aus der Feuerstelle holen und an einer ungeeigneten Stelle deponieren, trifft Sie hingegen ein Verschulden. Sie werden also haftbar und könnten theoretisch belangt werden. In einem solchen Fall würde sich die Anmeldung bei der Privathaftpflichtversicherung lohnen.

Und wann hilft die Hausratversicherung?

Dass die Hausratversicherung einen neuen Grill bezahlt, wenn ihn jemand von der Terrasse stiehlt, klingt logisch. Aber auch in anderen Fällen, wie SVV-Sprecher Hohendahl erklärt: «Wenn der Grill aufgrund einer rostigen Schraube einknickt, umstürzt und die glühende Kohle den daneben liegenden Rucksack inklusive Inhalt in Brand setzt. Dann wird die Hausratversicherung die verbrannten Gegenstände ersetzen, nicht aber den altersschwachen Grill.»

Natürlich kommt es auch hier wieder auf den Selbstbehalt an. Ist der entstandene Schaden tiefer als der im Vertrag geregelte Selbstbehalt, muss man den Ersatz aus der eigenen Tasche bezahlen. Doch auch wenn du nicht selbst bezahlen müsstest, gilt immer höchste Achtsamkeit. Neben dem finanziellen Schaden können Grillierunfälle auch weitere fatale Folgen haben.

(sib/joe/log)

veröffentlicht: 22. Juli 2022 13:53
aktualisiert: 1. August 2022 15:04
Quelle: Today-Zentralredaktion

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