Energiekrise

Wer zu Hause friert, darf tiefere Mieten fordern

· Online seit 02.10.2022, 07:26 Uhr
Mieter und Vermieter sind sich einig: Die Vorschrift, Wohnungen im Krisenfall auf maximal 19 Grad zu heizen, sei untauglich. Die Befürchtung, dass viele Mieter vor Gericht klagen, ist gross. Was sagt das Bundesgericht?
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Bei einer drohenden Gasmangellage will der Bundesrat in allen mit Gas beheizten Gebäuden eine Maximaltemperatur von 19 Grad vorschreiben. Aber ist eine solche Vorgabe im Privatbereich überhaupt zulässig? Denn wie die «Sonntagszeitung» schreibt, fürchtet der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft, dass zahlreiche Mieter vor Gericht klagen werden, weil ihre Wohnung ungenügend geheizt sei. Und das, weil die Verwaltung die Temperatur auf Befehl des Bundesrats drosseln musste.

Juristen sind sich uneinig

Vermieter sind per Gesetz dazu verpflichtet, die Wohnung ausreichen zu heizen. Das Bundesgericht versteht darunter Temperaturen von 20 bis 21 Grad. Weicht die Temperatur zu stark von diesem Richtwert ab, haben Mieter ein Recht auf Entschädigung – sie können unter anderem eine Mietzinsreduktion fordern. Doch wie sieht die Rechtslage aus, wenn Mieter auf Geheiss der Landesregierung frieren müssen? Da sind sich offenbar auch die Juristen von Wirtschaftsminister Guy Parmelin nicht sicher. In den Erläuterungen schreiben sie auf der einen Seite, dass «in der schweizerischen Mietrechtspraxis eine Mindertemperatur von ca. drei Grad durchaus noch als zulässig betrachtet werden kann». Auf der anderen Seite sind sie jedoch der Auffassung, dass «die für das Mietwesen zuständigen Gerichte für Klarheit sorgen» müssen.

Vermieterverband kritisiert Unklarheit

Der Verband der Vermieter findet es gemäss der «Sonntagszeitung» stossend, dass der Bundesrat in der Verordnung nicht für Klarheit gesorgt hat. Mieter hingegen würden die 19-Grad-Grenze vor allem kritisieren, weil sie zumindest für ältere und kranke Menschen nicht zumutbar sei. Deshalb ist für den Vermieterverband sowie den Verband der Immobilienwirtschaft klar, dass die Heizvorschrift aus praktischen Gründen nicht durchsetzbar ist.

(red.)

veröffentlicht: 2. Oktober 2022 07:26
aktualisiert: 2. Oktober 2022 07:26
Quelle: ArgoviaToday

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