Je nach Firma und Anstellung unterscheiden sich die Ferienregeln. So dürfen nicht in jedem Unternehmen Ferientage oder -wochen mit ins neue Jahr übertragen werden. «Einzelne Ferientage sollten eigentlich kein Problem sein», erklärt der HR-Experte Thomas Vaterlaus. Gerade in kleineren Firmen ist der damit verbundene Mehraufwand für die Personalabteilung klein. Laut Vaterlaus ist das für grössere Unternehmen anders: «Wenn sich die Tage von mehreren Arbeitnehmenden anhäufen, muss die Firma Rückstellungen machen und entsprechende Ressourcen haben». Es kommt folglich auf das einzelne Unternehmen an.
Rechtlich eine ungeklärte Situation
Im Arbeitsrecht sucht man vergeblich nach einer Regelung zu den Ferienübertragungen ins neue Jahr. «Eigentlich gibt es kein Gesetz, dass die Situation klärt. Beachtet man aber einige Sachen, geht das ohne Problem», ist sich der HR-Experte sicher. Wichtig ist das Gespräch mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber. Ausserdem «muss man schauen, dass es nicht zu viele Tage sind», sagt Vaterlaus. Wie viele Tage «zu viele» sind, kommt dabei auf die einzelne Situation an.
Ein klarer Fall ist dafür der Ferienanspruch jedes Arbeitnehmenden. Laut Thomas Vaterlaus hat jede und jeder einen gesetzlich abgesicherter Ferienanspruch: «Der Anspruch hält fünf Jahre an, sollten die Ferien nicht bis dann bezogen sein, verjähren sie.»
Arbeitgebende dürfen Ferien vorschreiben
Die Arbeitnehmenden haben aber nicht nur einen Anspruch auf die Ferien, sie sind auch verpflichtet, die Ferien zu nehmen. Auf der anderen Seite müssen auch die Arbeitgebenden Ferien gewähren. «In Ausnahmefällen dürfen die Ferien ausbezahlt werden», sagt Vaterlaus. Zudem gibt es Branchen oder Betriebe, in denen Arbeitnehmenden Ferien vorgeschrieben werden. Zum Beispiel, wenn Baubetriebe im Winter nicht arbeiten können, müssen die Angestellten Ferien nehmen. «Arbeitsrechtlich haben die Arbeitgebenden das Recht zu bestimmen, wann die Ferien zu beziehen sind», ist sich der HR-Experte sicher.
(red.)