Prozess

«Zigeuner»-Plakat: Chefs der JSVP Bern erneut verurteilt

06.12.2019, 16:44 Uhr
· Online seit 06.12.2019, 16:40 Uhr
Nach dem Regionalgericht Bern-Mittelland hat auch das bernische Obergericht die Co-Präsidenten der Jungen SVP Kanton Bern wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Die zweite Instanz sprach am Freitag - wie die erste Instanz - bedingte Geldstrafen aus.
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Die beiden Co-Präsidenten Nils Fiechter und Adrian Spahr wurden zu Geldstrafen von je 30 Tagessätzen zu 160 respektive 120 Franken verurteilt, was 4800 respektive 3600 Franken ausmacht. Die zwei Jungpolitiker kündigten unmittelbar nach der Urteilseröffnung an, den Entscheid ans Bundesgericht weiterzuziehen.

Der vorsitzende Richter des Dreiergerichts sagte bei der Urteilseröffnung, Fiechter und Spahr seien mit einem im Februar 2018 auf der Facebookseite der JSVP publizierten Wahlplakat zu weit gegangen. Das gelte vor allem für eine Zeichnung auf dem Plakat. Sie sprenge «klar das zulässige Mass» der Meinungsäusserungsfreiheit.

Die Zeichnung zeigt einen Schweizer in Sennentracht, der sich vor einem Abfallhaufen einer Wohnwagensiedlung die Nase zuhält. Im Hintergrund verrichtet ein Wohnwagenbewohner gerade seine Notdurft.

«Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner!», steht weiter auf dem Plakat. Solche Plätze sorgten beim Bau und Unterhalt für Millionenkosten. Und sie würden gegen den Willen der Gemeindebevölkerung gebaut.

Diese Kritik hätte auch anders geäussert werden können, sagte der Berner Oberrichter. So aber müsse ein unbefangener Durchschnittsleser das Plakat als pauschale Abqualifizierung einer Ethnie verstehen, und das seien Fahrende respektive «Zigeuner» gemäss neuster Rechtsprechung.

Der Straftatbestand der Rassendiskriminierung gemäss Strafgesetzbuch sei in objektiver und subjektiver Hinsicht erfüllt.

500 Fahrende in Wileroltigen

Hintergrund für das Plakat war ein Ereignis von Sommer 2017. Damals liessen sich bis zu 500 ausländische Fahrende am Rand der Autobahn A1 in Wilteroltigen BE nieder, was für Spannungen in der lokalen Bevölkerung sorgte.

Dorfbewohner beobachteten, wie die Fahrenden die Umgebung verunreinigten und unter freiem Himmel Waschmaschinen in Gang setzten. Just in dieser Zeit gab der Kanton Bern bekannt, dass er in Wileroltigen einen Transitplatz für ausländische Fahrende einrichten will. Das Stimmvolk des Kantons Bern äussert sich am 9. Februar des kommenden Jahres zum entsprechenden Kredit.

Der 23-jährige Fiechter und der 25-jährige Spahr publizierten das Plakat und einen Begleittext dazu kurz vor den kantonalen Wahlen von März 2018, zu denen auch JSVP-Kandidaten antraten. Auf dem Plakat prangte denn auch ein Wahlaufruf.

Sie hätten selber einen Migrationshintergrund, sagten der Schweiz-Kanadier Fiechter und der dunkelhäutige Adrian Spahr vor dem Obergericht. Sie hätten nichts gegen ausländische Fahrende, aber etwas gegen Transitplätze, welche über den Kopf der direkt betroffenen Bevölkerung hinweg geplant würden.

Fiechter und Spahr sind nun schon zum dritten Mal wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Vor dem Obergericht und dem Regionalgericht Bern-Mittelland hatte sie bereits ein Staatsanwalt dieses Straftatbestands schuldig gesprochen. Da die beiden Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben, landete der Fall vor Gericht.

Sinti und Roma zufrieden

Nach dem Urteil sprachen Fiechter und Spahr vor den Medien von einem «schwarzen Tag für die Meinungsfreiheit». Der Verband Sinti und Roma Schweiz (VSRS) und die Gesellschaft für bedrohte Völker hingegen reagierten befriedigt.

Das Urteil zeige, dass die Berner Justiz Antiziganismus ernst nehme und entsprechend sanktioniere, schreiben sie in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Ein VSRS-Vertreter hatte im vergangenen Jahr Strafanzeige gegen die Jungpolitiker eingereicht und damit das Verfahren in Gang gesetzt.

veröffentlicht: 6. Dezember 2019 16:40
aktualisiert: 6. Dezember 2019 16:44
Quelle: sda

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