Währungshoch

Zollkontrolle: Der starke Franken sorgt für grosse Einkaufslust

11.03.2022, 07:54 Uhr
· Online seit 10.03.2022, 07:39 Uhr
Der Franken und der Euro haben die Parität erreicht. Das begünstigt vor allem den grenzübergreifenden Einkaufstourismus und verleitet auch mal, mehr einzukaufen als geplant. Spätestens am Zoll kann dies dann zu unangenehmen Überraschungen führen. Mit unseren Tipps bist du darauf bestens vorbereitet.
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Der Schweizer Franken ist momentan so stark wie schon lange nicht mehr. Denn die Schweizer Währung gilt im Ukraine-Krieg als «sichere Bank» – vor allem im Vergleich zum Euro. Die beiden stehen sich derzeit wieder gegenüber und haben Parität erreicht. Davon profitieren vor allem Schweizerinnen und Schweizer, die grenzübergreifend einkaufen gehen.

Beim Anblick der vergleichsweise günstigen Preise für Olivenöl, Fleisch, Wein und Co. kann es hin und wieder schon dazu verleiten, sich den ein oder anderen Liter mehr zu gönnen. Doch spätestens am Zoll kommt dann das grosse Erwachen. Durch das vermehrte Grenzeinkaufen wird derzeit auch genauer kontrolliert. «Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) führt seine Kontrollen stets risikobasiert durch», so Mediensprecherin Tabea Rüdin auf Anfrage. Das bedeute, dass diese auch zeitlich, sachlich und örtlich möglichen Gesetzesverstössen angepasst werden. Welche Anpassungen damit genau gemeint sind, kann das Bundesamt aus «einsatztaktischen» Gründen nicht beantworten.

In der Regel sind Waren für den privaten Gebrauch oder zum Verschenken bis 300 Franken Gesamtwert zollfrei. Ab dann muss eine Mehrwertsteuerabgabe geleistet werden – egal, ob man im Ausland bereits eine solche gezahlt hat oder sie sich hat rückerstatten lassen. Die Waren können aus den EU-Ländern inklusive Island, Norwegen und Nordirland ohne Formular eingeführt werden. Ausser es handelt sich dabei um sensible Waren, für die aus agrar- und gesundheitspolitischen Gründen ab einer bestimmten Menge Zoll zu bezahlen ist. Und das kann sich sehr schnell summieren.

Alkoholische Getränke

Für alkoholische Getränke sind explizite Freimengen definiert. Allerdings hängen die stark vom Volumenprozentgehalt ab. Für Getränke bis 18 Volumenprozent – darunter fallen Bier, Wein, Sekt und Champagner – gibt es die Obergrenze von insgesamt fünf Liter pro Kopf und Tag. Jeder Liter extra kostet 2 Franken. Deutlich strikter sind die Einfuhrbestimmungen bei einem Prozentvolumen über 18. Darunter fallen Spirituosen und Liköre. Pro Person darf ein Liter zollfrei eingeführt werden, kommen Flaschen obenauf, muss dafür bereits 15 Franken pro Liter abgegeben werden.

Getränke mit einem Alkoholgehalt von 0,5 Prozentvolumen, wie alkoholfreies Bier, gelten beim Zoll nicht als alkoholisches Getränk und darf so eingeführt werden.

Tabak 

Bei Zigaretten und Zigarren gibt es restriktive Bestimmungen von insgesamt 250 Stück pro Person und auch pro Tag. Die Menge entspricht etwa einer Stange Zigaretten und knapp zweieinhalb Päckchen. Werden allerdings mehr eingekauft, so verlangt der Zoll eine Abgabe von 25 Rappen pro zusätzlicher Zigarette oder Zigarre. Ausserdem kann hier auch eine Ausweiskontrolle durchgeführt werden, denn das Einführen von Tabakprodukten ist nur Personen über 17 Jahren gestattet. Bei anderen Tabakfabrikaten wie in etwa Kautabak liegt die Einfuhrgrenze bei 250 Gramm. Für jedes Gramm mehr kommen 10 Rappen obenauf.

Fleisch

Für Fleisch (Ausnahmen sind dabei Wild, Fisch, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wesen) gilt eine Freimenge von einem Kilogramm pro Person und pro Tag. Sollte die zulässige Obergrenze allerdings überschritten werden, so kann das unter Umständen zwischen 17 und 23 Franken pro Mehrkilo kosten.

Butter und Rahm

Butter und Rahm haben ebenfalls eine gesonderte Freiobergrenze. Pro Person und pro Tag darf entweder ein Liter oder ein Kilogramm zollfrei eingeführt werden. Wird diese Menge überschritten, so kostet jeder weitere Liter oder jedes weitere Kilogramm 16 Franken. Allerdings  nur dann, wenn die Ware ein Fettgehalt von 15 Prozent oder mehr aufweist.

Öle, Fette und Margarine

Diese Waren sind bis zu fünf Liter oder Kilo pro Person und Tag bei der Zolleinfuhr nicht zu deklarieren. Wird dennoch die vorgegebene Menge überschritten, kommen jeweils 2 Franken pro Liter oder Kilo dazu.

Medikamente

Der Import von in der Schweiz zugelassenen Medikamenten für den Eigengebrauch ist ohne grosse Einschränkungen möglich. Allerdings darf der Bedarf von 30 Tagen nicht überschritten werden. Verboten ist die Einfuhr von Medikamenten mit gentechnisch veränderten Organismen, Medikamente für Nutztiere und für den tierärztlichen Gebrauch sowie Doping.

(sib)

veröffentlicht: 10. März 2022 07:39
aktualisiert: 11. März 2022 07:54
Quelle: ArgoviaToday

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