Beschwerde abgelehnt

Zürcher Obergericht lässt Brian nicht aus dem Gefängnis

15.12.2022, 15:06 Uhr
· Online seit 15.12.2022, 14:18 Uhr
Das Zürcher Obergericht hat eine Beschwerde von Brian gegen die erneute Untersuchungshaft abgelehnt. Der 27-jährige Straftäter muss somit bis auf Weiteres im Gefängnis bleiben.

Quelle: Brian soll erneut ins Gefängnis / Beitrag vom 3. November 2022 / TeleZüri

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Die Beschwerde gegen die Untersuchungshaft, in der sich Brian seit dem 8. November befindet, wurde mit Beschluss vom 14. Dezember abgelehnt, wie das Obergericht des Kantons Zürich am Donnerstag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft begründete den Antrag auf Untersuchungshaft anfangs November mit einem gegen ihn laufenden Strafverfahren. In dem Verfahren werden Brian verschiedene Delikte zur Last gelegt, die er im Gefängnis begangen haben soll.

Gefahr von weiteren Straftaten

Zuvor befand sich Brian längere Zeit in Sicherheitshaft. Das Obergericht ordnete am 31. Oktober dieses Jahres an, dass er aus dieser entlassen werden müsse, weil die Gefahr der Überhaft bestehe. Mit dem Antrag, Brian erneut in Untersuchungshaft zu setzen, ist die Staatsanwaltschaft einer Entlassung aus dem Gefängnis jedoch zuvorgekommen. Brians Anwälte kritisierten dieses Vorgehen der Staatsanwaltschaft scharf. Die Taten, die man Brian vorwerfe, hätten sich alle während der Sicherheitshaft ereignet, deren Bedingungen von verschiedener Seite kritisiert worden seien. Brian habe sich sozusagen nur gegen das Unrecht gewehrt, welches ihm angetan wurde.

Anfangs Jahr wurde Brian in ein Untersuchungsgefängnis verlegt, wo für ihn ein lockereres Haftregime galt. Seither ist es zu keinen Vorfällen mehr gekommen. Indem man ihn jetzt erneut in Untersuchungshaft versetze, nehme man ihm die Gelegenheit, sich auch ausserhalb von Gefängnismauern zu bewähren.

Neues Gutachten soll Gefährlichkeit klären

Die Staatsanwaltschaft begründete ihren Antrag auf Untersuchungshaft gegen den unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung vorbestraften Brian mit Wiederholungsgefahr. Das Obergericht bestätigte den Entscheid der Vorinstanz in diesem Punkt Weil diese Einschätzung jedoch hauptsächlich auf einem psychiatrischen Gutachten aus dem Jahr 2019 basiert, verlangt das Obergericht, dass die Staatsanwaltschaft beim Gutachter eine ergänzende Beurteilung zur Wiederholungsgefahr einholt.

Das Obergericht hebt auch den Umstand hervor, dass sich der Beschuldigte in den vergangenen Monaten in Haft angepasst und kooperativ verhalten habe. Der Entscheid des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig und kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Wie geht es weiter?

(sda/baz)

veröffentlicht: 15. Dezember 2022 14:18
aktualisiert: 15. Dezember 2022 15:06
Quelle: ZüriToday

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