Sicherheitshaft ungerechtfertigt

Zürcher Obergericht muss Brian lockereres Haftregime ermöglichen

· Online seit 17.12.2021, 13:57 Uhr
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des jungen Straftäters Brian gegen seine Sicherheitshaft teilweise gutgeheissen: Das Zürcher Obergericht muss ein Konzept ausarbeiten, welches die Lockerung der Haftbedingungen von Brian in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies zum Ziel hat.
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Das Zürcher Obergericht müsse «unverzüglich die Erstellung eines Konzepts zur Lockerung des seit 2018 andauernden einschneidenden Haftregimes an die Hand nehmen», heisst es in einer Mitteilung des Bundesgerichts zu dem am Freitag publizierten Entscheid.

Seit 2018 befindet sich der mittlerweile 26-jährige Brian in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies im Kanton Zürich. Einen Antrag auf Entlassung aus der Sicherheitshaft lehnte das Zürcher Obergericht am 17. September dieses Jahres ab. Der Entscheid wurde ans Bundesgericht weitergezogen.

Dieses hat nun entschieden, dass das Obergericht ein situationsangepasstes Konzept für mögliche Lockerungen von Brians Haftregime erstellen muss. Abgewiesen hat das Bundesgericht hingegen den Antrag auf sofortige Entlassung aus der Haft. Dies, weil von ihm eine nicht zu unterschätzende Gefahr für andere Personen ausgehe.

Vergleichbar mit Isolationshaft

Das oberste Gericht übt in seinem Urteil deutliche Kritik an den Haftbedingungen von Brian. Das Bundesgericht habe das Zürcher Obergericht bereits wiederholt angewiesen, sich konkreter mit diesen zu befassen. Das Obergericht aber stütze sich auch im angefochtenen Entscheid im Wesentlichen auf behördliche Berichte und ignoriere die Erkenntnisse eines Privatgutachtens des Betroffenen weitgehend.

Auch wenn es sich nicht um eine eigentliche Isolationshaft handle, liege ein weitgehend abgeschirmter Vollzug mit sehr beschränkten Möglichkeiten zur sinnvollen Gestaltung des Tagesablaufs vor. Das stehe im Widerspruch zu den Anforderungen an einen menschenrechtskonformen Haftvollzug.

Die Chronologie von Brian

Brian, der unter dem Pseudonym «Carlos» als jugendlicher Straftäter bekannt wurde, befindet sich seit August 2018 in der Sicherheitsabteilung der JVA Pöschwies. Seine Kontakte zu Angestellten und Mitinsassen wurden – gemäss den zuständigen Behörden aus Sicherheitsgründen – auf ein Minimum reduziert.

Vor Gericht noch hängig ist ein Verfahren gegen ihn, welches auf einen Vorfall in einem Gefängnis im Jahr 2017 zurückgeht. Er soll anlässlich einer Besprechung Angestellte der Einrichtung angegriffen haben.

Laut den Zürcher Strafvollzugsbehörden wurden Brian bereits verschiedentlich Wege aufgezeigt, wie man seine Haftbedingungen verbessern könnte. Bisher habe er aber nicht die dafür notwendige minimale Kooperationsbereitschaft an den Tag gelegt. Mit Brians Haftregime befassen sich nicht nur die Gerichte, sondern mittlerweile auch die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF), sowie der UN-Sonderberichterstatter über Folter, Nils Melzer.

veröffentlicht: 17. Dezember 2021 13:57
aktualisiert: 17. Dezember 2021 13:57
Quelle: sda

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