Der Beschuldigte hatte vor dem Obergericht am Donnerstag erneut einen Freispruch gefordert. Dieses bestätigte aber das Urteil des Bezirksgerichts Zürich, wobei es anstelle einer bedingten Freiheitsstrafe eine bedingte Geldstrafe verhängte.
Unbestritten war in der Berufungsverhandlung erneut, dass es zwischen den beiden Männern zu einem Streit gekommen war. Der 57-Jährige hatte an einem Abend im November 2017 sein Auto auf dem Trottoir abgestellt. Über den vorschriftswidrig parkierten Wagen regte sich der 79-Jährige auf.
In der Folge kam es zum Streit. Der Jüngere soll den Älteren mindestens dreimal gegen den Kopf geschlagen haben. Als der Betagte daraufhin zu Fall kam, soll der Beschuldigte ihm Tritte versetzt haben. Gemäss Anklageschrift hat sich die Situation daraufhin etwas beruhigt; der 79-Jährige stand diskutierend wieder auf, stürzte dann aber ein zweites Mal und verstarb.
Die Verteidigung machte geltend, dass die Schläge nicht ursächlich für den Tod gewesen seien. Das Herz des Seniors sei stark vorgeschädigt gewesen. Die Anklage hielt demgegenüber fest, dass der Tod auf eine Embolie zurückzuführen sei, die letztlich wohl durch die Tritte und die zugefügten Verletzungen ausgelöst worden sei.