Formular und Tests

Zurück aus den Ferien? Das musst du bei der Einreise beachten

· Online seit 09.10.2021, 12:29 Uhr
In den Herbstferien hat es wieder viele in die Ferne gezogen. Doch wer nach Hause kommt, muss sich an die neuen Regeln halten. Wer was beachten muss, liest du hier.
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Ob am Meer, in einer fernen Stadt oder auf einem Roadtrip: Die Herbstferien wurden von vielen Schweizern wieder genutzt, um eine Auszeit im Ausland zu nehmen. Doch wer sich bei der Rückkehr nicht an die Regeln hält, hat von seiner Erholung nicht mehr viel. Damit das nicht passiert, haben wir dir die wichtigsten Regeln aufgelistet:

Geimpft oder genesen

Wenn du nicht aus einem Grenzgebiet wie etwa Baden-Württemberg einreist, musst du ein Formular ausfüllen. Das ist für alle Pflicht, auch für Kinder und Jugendliche. Dabei spielt es keine Rolle, ob du per Flugzeug, Auto oder Zug einreist. Ausserdem musst du bei der Einreise dein Covid-Zertifikat vorweisen. Einen Test musst du allerdings nicht machen.

Nicht geimpft oder genesen und Schweizer

Nebst dem Einreiseformular musst du – solltest du älter als 16 Jahre sein – einen negativen Corona-Test (PCR oder Antigen) vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden (PCR) respektive 48 Stunden (Antigen) ist. Vier bis sieben Tage nach der Einreise musst du einen weiteren Test machen. Innerhalb von zwei Tagen musst du das Ergebnis deinem Kanton melden. Wenn er negativ ist, musst du das Zertifikat einreichen, bei einem positiven Test musst du das Ergebnis melden. Die Meldeseite für den Aargau findest du hier, jene für den Kanton Solothurn hier.

Nicht geimpft oder genesen und keine Schweizer Staatsbürgerschaft

Auch Nicht-Schweizer müssen ein Einreiseformular ausfüllen. Ausserdem musst du wie nicht geimpfte Schweizer einen gültigen Covid-Test vorweisen. Auch den zweiten Test musst du machen und melden. Eine Ausnahme gilt für jene, die weniger als vier Tage in der Schweiz verweilen. Sie müssen keinen zweiten Test machen.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, etwa für jene, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit grenzüberschreitend Güter oder Personen befördern. Sie müssen kein Einreiseformular ausfüllen. Auch wer keinen Zwischenhalt in der Schweiz macht, braucht keines. Wer aus Grenzgebieten wie Baden-Württemberg oder Bayern einreist, ist von der Formularpflicht ebenfalls entbunden.

Was muss ich beim Einreiseformular beachten?

Wer das Formular nicht ausfüllt oder falsche Angaben macht, kann mit einer Busse von 100 Franken belegt werden. Jede mündige Person ab 18 Jahren braucht ein eigenes Formular, das aber auch von einer mitreisenden Person ausgefüllt werden kann. Minderjährige oder unmündige Personen können im Formular eines mitreisenden Erwachsenen erfasst werden. Das Formular muss vor der Einreise, kann aber frühestens 48 Stunden vorher ausgefüllt werden. Wenn du auf deiner Rückreise einen Zwischenstopp in einem anderen Land einlegst, musst du das Formular für den letzten Abschnitt vor der Einreise in die Schweiz ausfüllen. Doch Vorsicht: Wer über den Flughafen Basel reist, im französischen Teil ankommt und anschliessend in die Schweiz kommt, muss ebenfalls ein Formular ausfüllen.

Die Daten des Formulars werden verschlüsselt gespeichert und dienen dem Contact Tracing. Einen direkten Zugriff darauf haben die Mitarbeitenden des BAG, da sie die Daten für die Kantone aufbereiten. Sie sind der Geheimhaltung verpflichtet, schreibt das BAG. Nach 30 Tagen werden die Daten gelöscht.

veröffentlicht: 9. Oktober 2021 12:29
aktualisiert: 9. Oktober 2021 12:29
Quelle: ArgoviaToday

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