Zwei Klimaaktivisten nach Demo auf Geissberg verurteilt
Quelle: TeleM1
Der Steinbruch Gabenchopf bei Villigen, gegen dessen Erweiterung die Klimaaktivisten im April protestierten, liefert Kalkstein an das Zementwerk Siggenthal, welcher Teil des Holcim-Konzerns ist. Es sei der grösste CO2-Produzent in der Schweiz, so die Begründung des Klimastreiks Anfangs April.
ALLE AUF DEN GEISSBERG!
— Klimastreik Schweiz 🔥 #ZuHeiss (@klimastreik) April 3, 2022
Holcim giesst die Klimakrise in Beton und ist der grösste CO2 Produzent in der Schweiz!#StopHolcim#GeissbergBleibt pic.twitter.com/zayegiP87Q
Mehrere Klimaaktivisten versammelten sich dann am Samstagabend, 2. April 2022, auf dem Geissberg und verschanzten sich in den Bäumen. Die Polizei schritt in der Folge ein und räumte das Protestcamp bis Sonntagabend.
Unbewilligte Besetzung auf Holcim Areal weitestgehend aufgelöst. Mehrere Personen angehalten. Die Polizei bleibt vor Ort.
— Kapo_Aargau (@Kapo_Aargau) April 3, 2022
Hinderung einer Amtshandlung – zwei Aktivisten verurteilt
Die Protestaktion hat nun Folgen für zwei Klimaaktivisten. Denn die Holcim alarmierte aufgrund der Waldbesetzung die Polizei. Laut einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft traf diese vor Ort auf mehrere Personen, welche sich teilweise am Boden und teilweise in den Bäumen befanden. Die Polizisten hätten die Personen aufgefordert, das Grundstück zu verlassen und sich zwecks polizeilicher Kontrolle auszuweisen. «Diesen Aufforderungen kamen die beschuldigten Personen nicht nach», heisst es im Strafbefehl. Deshalb seien die Aktivisten aufgefordert worden, die Polizisten für eine Kontrolle auf den Posten zu begleiten. «Auch dieser Aufforderung kamen die beschuldigten Personen nicht nach und blieben auf dem Waldboden sitzen, sodass sie letztlich durch die Polizeibeamten angehoben und ins Polizeifahrzeug getragen werden mussten.» Damit haben die zwei Aktivisten die Beamten an einer Handlung gehindert, die innerhalb ihrer Amtsbefugnisse liegt.
Bedingte Geldstrafen für zwei Aktivisten
Zwei Aktivisten, ein 24-Jähriger aus St. Gallen und ein 21-Jähriger aus Zürich, wurden deshalb zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Der 24-jährige Mann erhielt eine bedingte Geldstrafe von 1100 Franken. Eine Busse in der Höhe von 200 Franken und die Gebühr für den Strafbefehl sowie die Polizeikosten von insgesamt 650 Franken muss er jedoch bezahlen.
Der 21-jährige Klimaaktivist aus Zürich erhielt ebenfalls eine bedingte Geldstrafe. Diese beläuft sich jedoch auf 300 Franken. Und auch seine Busse fällt mit 100 Franken etwas tiefer aus. Die Strafbefehlsgebühr in der Höhe von 600 Franken sowie die Polizeikosten von 50 Franken muss auch er bezahlen.
Quelle: TeleM1