Die Ad-hoc-Division des Internationalen Sportgerichtshof (CAS) belegt den 30-jährigen Basler mit einer provisorischen Sperre. Diese steht nicht im Zusammenhang mit dem gestrichenen Europarekord von Atlanta.
Swiss Olympic hat erst vor wenigen Tagen von dem Verfahren gegen Alex Wilson erfahren, wie sie in einer Medienmitteilung schreiben. Als Dachverband der Schweizer Sports und Nationales Olympisches Komitee bedauert Swiss Olympic diesen Fall sehr und wäre sehr enttäuscht, falls sich das Vergehen bestätigt. Umso mehr, weil mit Kariem Hussein erst vor Kurzem ein anderer Schweizer Leichtathlet wegen eines Verstosses gegen die Anti-Doping-Bestimmungen für neun Monate gesperrt wurde.
Die beiden Fälle stehen in keinem Zusammenhang und sind nicht vergleichbar. Sie zeigen aber, dass die internationalen und nationalen Sportverbände keine Abstriche machen dürfen, wenn es darum geht, Doping zu verhindern, so Swiss Olympic weiter.
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