Eiskunstlauf

Der Fall Waljewa geht weiter

· Online seit 18.02.2022, 06:00 Uhr
In der Doping-Affäre um Kamila Waljewa will die russische Eiskunstläuferin mithilfe der B-Probe ihre Unschuld beweisen.
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Laut der Anwälte der 15-jährigen Waljewa könnte ein technischer Fehler des Stockholmer Anti-Doping-Labors bei der Analyse ihres Tests vorgelegen haben. Dies geht aus der 41-seitigen Urteilsbegründung im Eilverfahren des Falles hervor, die das internationale Sportgericht (CAS) am Donnerstag veröffentlichte.

In ihrer Verteidigung verwiesen Waljewas Anwälte auf die «extrem niedrige Konzentration» des verbotenen Herzmittels Trimetazidin, das in der A-Probe nachgewiesen worden war. Bei Dopingkontrollen geben Athleten Urin ab, der zu zwei Dritteln in eine A-Probenflasche gefüllt wird. Der Rest bildet die B-Probe.

Die verbotene Substanz soll durch eine Verunreinigung unabsichtlich in den Körper der Athletin gekommen. Waljewas Grossvater habe sie oft zum Training gefahren und viel Zeit mit ihr verbracht. Nach einer Herztransplantation nehme er regelmässig Trimetazidin ein und trage die Medizin meist bei sich. Als Beweismittel diente auch ein Video, das den Grossvater in seinem Auto mit einer Packung des Medikaments zeigen soll.

Der positive Dopingtest Waljewas vom 25. Dezember war erst während der Winterspiele in Peking bekannt geworden. Das CAS erlaubte ihr dennoch aufgrund ihrer Minderjährigkeit und dem nicht abgeschlossenen Dopingverfahren einen Start im Einzel-Wettbewerb. Dort wurde die Favoritin, die mit dem russischen Team Gold im Team-Wettbewerb gewonnen hatte, nach einer fehlerhaften Kür Vierte.

veröffentlicht: 18. Februar 2022 06:00
aktualisiert: 18. Februar 2022 06:00
Quelle: sda

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