Anwohner des Areals im Torfeld Süd ziehen demnach mit einer von den Vorinstanzen abgewiesenen Beschwerde vor Bundesgericht, heisst es im Bericht des Regionaljournals Aargau/Solothurn.
Weil die Bauherrschaft statt eines Einkaufszentrums vier Wohntürme plant, musste vor zwei Jahren bereits die Aarauer Bevölkerung an die Abstimmungsurne. Die Änderung des Richtplans wurde damals deutlich gutgeheissen. Die Volksabstimmung reiche aber nicht zur Änderung des Richtplans, monieren die Einsprecher. Es bedürfe eines Entscheids des Aargauer Grossen Rats. Ausserdem könne der Lärmschutz nicht eingehalten werden. Die Beschwerde war erst im Juni vom Aargauer Verwaltungsgericht abgewiesen worden.
(lba)