Der Sieg im Cupfinal gegen den FC St. Gallen vom Pfingstmontag war der erste Titelgewinn der Luzerner seit 29 Jahren. Im Vorfeld hatte die Stadt Luzern erklärt, dass eine allfällige Siegesfeier wegen den Coronamassnahmen, die damals galten, nicht bewilligungsfähig sei.
Vielen Fans des FCL war dies egal. Schon während des Matches versammelten sie sich im Vögeligärtli, als die siegreiche Mannschaft beim Stadion auf der Luzerner Allmend eintraf, wurde sie von 10'000 Personen begrüsst, und es wurde ausgiebig gefeiert.
Im Juni erstattete die Polizei wegen der Siegesfeier gegen die Verantwortlichen der FC Luzern Innerschweiz AG Anzeige. Sie habe ihre Untersuchungen abgeschlossen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der FC Luzern habe sich am Pfingstmontag strafbar gemacht, weil die Feier in eine verbotene Veranstaltung gemündet sei.
Equipe zu lange präsentiert
Zum Verhängnis wurde demnach dem FC Luzern, dass er die Siegermannschaft auf dem Balkon der Messehalle «unnötig und übermässig lange» präsentiert und eine Musikanlage installiert habe. Damit sei der Anlass als Grossveranstaltung ohne Bewilligung zu beurteilen.
Hauptverantwortlicher ist gemäss Staatsanwaltschaft der Präsident des FC Luzern, der 50-jährige Stefan Wolf. Wolf, der erst 2021 das Zepter beim FCL übernommen und 1992 mit dem Club einen Cupsieg gewonnen hatte, wurde deswegen mit der Busse bestraft.
Wolf entschuldigt sich
Der FC Luzern hat den Strafbefehl akzeptiert. «Wir haben einen Fehler gemacht, für welchen wir uns aufrichtig entschuldigen möchten», wird Wolf in einer Mitteilung des Fussballclubs zitiert.
Der FC Luzern hielt in der Mitteilung aber auch fest, dass er am Pfingstmontag verschiedene Massnahmen ergriffen habe, um eine spontane Feier in einem sicheren Rahmen durchführen zu können. Deswegen sei auch eine Soundanlage installiert worden. Er habe angesichts der grossen Menschenmenge kurzfristig entscheiden müssen und habe sich für die aus damaliger Sicht einzige Möglichkeit entschieden.
Es bleibt bei dieser einen Busse. Sie habe keine Feststellungen gemacht, wonach sich weitere Personen bezüglich der unbewilligten Feier verantwortlich gemacht hätten, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Ferner wäre es unverhältnismässig, gegen einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer der verbotenen Veranstaltung vorzugehen.