Grünes Licht

Gericht erlaubt Djokovic Einreise nach Australien

10.01.2022, 07:39 Uhr
· Online seit 10.01.2022, 06:27 Uhr
Novak Djokovic darf nun doch nach Australien einreisen. Ein Gericht in Melbourne hat dem Einspruch der Weltnummer 1 im Tennis stattgegeben. Ob der Serbe an den Australian Open teilnehmen kann, ist trotzdem noch offen.
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Dem Einspruch des serbischen Tennisprofis Novak Djokovic gegen seine verweigerte Einreise nach Australien ist stattgegeben worden. Das entschied ein Gericht am Montag in Melbourne. Welche Folgen das für die Teilnahme des Titelverteidigers an den in einer Woche beginnenden Australian Open hat, war zunächst unklar.

Einreise nach Australien verweigert

Dem 34 Jahre alten Serben war am Mittwochabend (Ortszeit) die Einreise nach Australien verweigert worden. Djokovic konnte aus Sicht der Behörden nicht die nötigen Dokumente für eine medizinische Ausnahmegenehmigung vorlegen, um auch ohne Corona-Impfung einreisen zu dürfen. Seitdem muss er sich in einem Hotel für Ausreisepflichtige aufhalten.

Richter Kelly ordnete nach Angaben von australischen Medien allerdings an, dass Djokovic die Verhandlung an einem von seinen Anwälten ausgesuchten Ort verfolgen darf. Der 20-malige Major-Sieger kämpft dafür, in Australien bleiben und seinen Titel bei den Australian Open verteidigen zu dürfen. Das erste Grand-Slam-Turnier des Jahres beginnt am 17. Januar.

Regierung hat das letzte Wort

Eine Entscheidung des Gerichts garantiert den Serben allerdings nicht die Teilnahme an dem Turnier. Die Regierung hat bereits angekündigt, dass sie Djokovics Visum auch bei einem Urteil zu seinen Gunsten erneut entziehen könnte.

Djokovic ist nicht gegen das Coronavirus geimpft. Australien hat sehr strenge Regeln im Kampf gegen die Pandemie und lässt im Prinzip nur geimpfte Personen ohne Quarantäne über die Grenze. Djokovic und seine Anwälte argumentieren allerdings mit der Ausnahmegenehmigung, die ihm von einer unabhängigen Kommission erteilt worden war.

Grosse technische Probleme

Wegen massiver technischer Probleme hatte die Verhandlung mit einer halben Stunde Verspätung begonnen. Der Livestream war wegen der grossen Nachfrage zudem mehrfach für lange Zeit nicht abrufbar und einige Teile der Verhandlung nur für wenige oder mitunter auch gar keine Prozessbeobachter nachvollziehbar.

veröffentlicht: 10. Januar 2022 06:27
aktualisiert: 10. Januar 2022 07:39
Quelle: sda

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