Rechtsexperte erklärt

Konzertvideos auf Tiktok: «Man riskiert eine Vertrags- und Urheberrechtsverletzung»

02.08.2022, 11:07 Uhr
· Online seit 02.08.2022, 05:50 Uhr
Tiktok ist derzeit die hippste Videoplattform unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen und erfreut sich immer grösserer Beliebtheit. Auf der Plattform werden aber oft Videos veröffentlicht, bei denen Rechte verletzt werden. Rechtsexperte Martin Steiger erklärt im Interview, wie es dazu kommt.
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Auf Tiktok laden Nutzerinnen und Nutzer Videos mit Musik hoch. Werden dabei Rechte verletzt?

Martin Steiger: Ja, oftmals ist dies der Fall. Gerade bei Tiktok sieht man, dass viele Videos hochgeladen oder kopiert werden, die man nicht selbst aufgenommen hat. Die Videos stammen aus anderen Quellen oder von anderen Nutzern. Das ist im Normalfall nicht vom Urheberrecht gedeckt und ist daher eine Urheberrechtsverletzung.

Wird das Recht auch verletzt, wenn man die Musik auf der Plattform verwendet?

Tiktok ist auf Musik ausgelegt. Die Musik wird, davon gehe ich aus, nach Möglichkeit abgerechnet mit den Rechteinhabern. Das ist vergleichbar mit Youtube, auch wenn Tiktok noch nicht am selben Ort ist. Vom Grundsatz her ist es aber so, dass man fremde Musik oder auch fremde Videos fast nie einfach so verwenden darf. Leider.

Wem gehört die Musik, die man in Tiktok-Videos verwendet?

Wenn man alles selbst hochlädt, inklusive Musik von Künstlern, hat man im Normalfall nicht die Rechte, die Musik zu verwenden. Wenn Tiktok als Plattform die Musik selbst anbietet, dann darf man davon ausgehen, dass Tiktok in der Verantwortung steht. Tiktok muss sich selbst darum kümmern, dass die Musik korrekt lizensiert wurde. Das heisst, wenn man das Video selbst aufnimmt und Musik von Tiktok darüberlegt, sollte man fein raus sein. Wer aber bestehende Videos oder Musik nimmt und hochlädt, hat schnell einmal ein Problem.

Das ist aber nicht so oft der Fall?

Meiner Erfahrung nach gibt es beides. Ich sehe häufig, dass bestehende Videos inklusive Musik kopiert und nochmals veröffentlicht werden. Solcher «Content-Klau» ist nicht vorgesehen. Man kann bei Tiktok ja ein «Duett» (Tiktok-Funktion Anm. d. Red.) aufnehmen oder ein bestehendes Video mit einem «Repost» erneut veröffentlichen.

Kann man denn bestraft werden?

Theoretisch kann man bestraft werden. Urheberrechtsverletzungen sind strafbar in der Schweiz und in den meisten Staaten auf der Welt. In der Praxis ist es aber unwahrscheinlich, dass man bestraft wird. Es hat niemand etwas davon, wenn Tiktok-Nutzende bestraft werden und alllenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Ein viel grösseres Risiko ist, dass der Account gesperrt wird. Das sieht man immer wieder.

Kennen Sie Fälle, bei denen jemand bestraft wurde?

Ja, ich kenne Einzelfälle. Man muss es aber schon auf die Spitze treiben. In der Schweiz ist die Bestrafung für eine Urheberrechtsverletzung bei einer Ersttäterschaft meist milde. Es gibt typischerweise eine bedingte Geldstrafe verbunden mit einer tiefen Busse, ein paar hundert Franken, hinzu kommen Verfahrens- und Anwaltskosten. Das ist unangenehm, aber nicht das Ende der Welt.

Mit wie viel Geld muss man rechnen?

Bei einem typischen Verfahren, das mit einer bedingten Geldstrafe und einer Verbindungsbusse endet, liegen die Gesamtkosten je nach Kanton zwischen 1000 und 2000 Franken. Wenn man sich verteidigen lässt, kommen entsprechende Anwaltskosten hinzu.

Das ist viel Geld für einen jungen Erwachsenen.

Man darf nicht unterschätzen, dass zum Teil auch Jugendliche und junge Erwachsene, die auf Social Media erfolgreich sind, über erhebliche finanzielle Mittel verfügen. Aber logisch, für die meisten Menschen ist es tatsächlich viel Geld. Meine Erfahrung ist, dass der Geldfaktor schmerzhaft ist, aber das eigentliche Verfahren noch viel schmerzhafter. Man ist sich beispielsweise nicht gewohnt, dass man zur Polizei vorgeladen wird und dort Aussagen tätigen soll. Man ist es sich generell nicht gewohnt, dass Behördenverkehr herrscht. Ausserdem riskiert man einen Strafregistereintrag, was besonders unangenehm ist. Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen sind aber selten, das Risiko ist klein.

In den meisten Fällen kommt es trotz Rechtsverletzung zu keinem Verfahren. Wieso nicht? 

Urheberrechtsverletzungen passieren am Laufmeter. Es gibt verschiedene Gründe. Ein Grund ist, dass das Urheberrecht sehr streng ist und das die Kreativität stark einschränkt.

Ausserdem gilt: Kein Kläger, keine Richterin. Urheberinnen oder Rechteinhaber müssten sich engagieren. Für die ist es aber viel einfacher, einen Account sperren zu lassen, als in der Schweiz ein Strafverfahren loszutreten oder Zivilklage zu erheben. Das kostet nur Geld und sie haben letzlich nichts davon. Es ist häufig eher zufällig, wenn ausnahmsweise ein Strafverfahren stattfindet.

Videos, in welchen Musik verwendet wird, sind doch auch Werbung für die Künstler?

Das funktioniert rechtlich gesehen leider nicht. Künstler dürfen selbst entscheiden, welche Werbung sie für sich machen lassen möchte. Man kann nicht im Nachhinein kommen und sagen: «Hey, ich habe ja Werbung für dich gemacht.» Ungefragte Werbung ist kein wirksames rechtliches Argument, um sich zu verteidigen.

Wie kann ich als Tiktok-User keine Rechte verletzen?

Das ist alles in allem sehr schwierig. Es ist bereits sehr schwierig, die Bedingungen der Plattform nicht zu verletzen, da diese umfangreich und kompliziert sind. Eine gute Faustregel ist, dass man nur Inhalt, den man selbst generiert hat, also eigene Videos und eigene Musik, verwendet. Wenn ich etwas zusätzlich brauche, nehme ich das, was mir die Plattform selbst zur Verfügung stellt, gerade auch Musik. Dann sollte man im Alltag auf der sicheren Seite sein. Darunter leidet dann zum Teil die Kreativität.

Wie sieht es mit Konzertausschnitten aus? Darf man diese grundsätzlich hochladen?

Die Veranstalter wünschen im Normalfall kein Filmen in Konzerten und verbieten die Veröffentlichung von Videos in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen. Man riskiert eine Vertrags- und Urheberrechtsverletzung. Aber auch hier sieht die Praxis anders aus als die Theorie. Selbst wenn es heisst, man solle nicht filmen und man dennoch filmt, passiert meistens nichts. Die Rechteinhaber und Veranstalter drücken ein Auge zu oder haben Besseres zu tun. Urheberrechtsverletzungen passieren in so grossem Stil, dass realistischerweise nur ein ganz kleiner Teil verfolgt werden kann.

veröffentlicht: 2. August 2022 05:50
aktualisiert: 2. August 2022 11:07
Quelle: FM1Today

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