Entscheid Verwaltungsgericht

Eniwa darf die letzten Bäume am Aare-Mitteldamm vorerst nicht fällen

· Online seit 29.03.2022, 15:19 Uhr
Am Mitteldamm an der Aare bei Aarau und Erlinsbach wurden am Montagmittag trotz Protesten des Vereins «Rettet den Mitteldamm» Bäume gefällt. Sofort haben sie Einspruch beim Verwaltungsgericht eingelegt. Dieses hat mittlerweile einen Entscheid getroffen.

Quelle: ArgoviaToday / Severin Mayer

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Die Baumschützer des Vereins «Rettet den Mitteldamm» kämpften am Montagmittag mit vereinten Kräften gegen die Abholzung von 21 Bäumen. Grund: Die Bäume sollen laut der Eniwa und der Beurteilung des Kreisförsters «abgestorben und dadurch gefährlich sein». ArgoviaToday hat bereits darüber berichtet. Auf die Beurteilung des Kreisförsters erteilte der Rechtsdienst des Kanons Solothurn eine mündliche Erlaubnis für die «Sicherheitsholzerei». Der Verein legte sofort Rekurs gegen den Entscheid beim Verwaltungsgericht ein.

Eniwa darf keine weiteren Bäume fällen

Mittlerweile wurde kommuniziert, dass der Verein «Rettet den Mitteldamm» einen Zwischen-Erfolg erzielte. Das Verwaltungsgericht hat die Bewilligung für die Fällung der Bäume für ungültig erklärt. Für viele Bäume kommt dieser Entscheid jedoch zu spät, wie Leo Keller, Co-Präsident des Vereins «Rettet den Mitteldamm», erzählt: «Die Baumfällaktion ist wiederrechtlich und wurde deshalb gestoppt. Leider wurden bereits etwa 15 von 21 Bäumen gefällt. Wir sind aber einen wichtigen Schritt weitergekommen.»

Der Entscheid des Verwaltungsgerichts wurde zugunsten der Baumschützer gefällt, weil die Eniwa lediglich eine mündliche Bewilligung vorlegen konnte. Jedoch reiche diese nicht aus, es bräuche eine schriftliche Bewilligung. Der Verein will zudem mit eigenen Fachpersonen die Fällung der restlichen Bäume verhindern.

(red.)

veröffentlicht: 29. März 2022 15:19
aktualisiert: 29. März 2022 15:19
Quelle: ArgoviaToday/TeleM1

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