Quelle: Tele M1
Im Aargau gilt ab 2023 ein Gesetz, welches das Füttern von Enten offiziell verbietet. Die Spaziergängerinnen und Spaziergänger Hallwilersee reagieren positiv auf das Verbot, wie Umfrage von Tele M1 zeigt: «Ich dachte, das sei schon lange verboten. Ich finde es gut, denn ich weiss, dass Enten und Schwäne dadurch krank werden können», sagt eine Passantin etwa
Füttern ab Januar verboten
Mit dem neuen Gesetz will der Kanton der Bevölkerung verdeutlichen, dass Wildtiere generell genug Nahrung haben. Gegenüber Tele M1 schreibt das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU): «Brot enthält kaum Vitamine und Ballaststoffe und kann in grossen Mengen die Ernährung von Wasservögeln aus dem Gleichgewicht bringen. Zudem kann die Fütterung bei unsachgemässer Handhabung die Wildtiere schädigen und zur Verbreitung von Krankheiten beitragen.»
Erst Verwarnung, dann Busse
Ab dem 1. Januar gilt also im ganzen Kanton ein Fütterungsverbot. Ausgenommen ist das Füttern von Singvögeln im Winter im eigenen Garten. Ob die neue Regelung auch durchsetzbar ist, wird am Hallwilersee derweil diskutiert: «Ob das Verbot etwas nützt, kann man noch nicht sagen. Ich denke, dass es trotzdem noch viele machen werden», so ein weiterer Passant auf Nachfrage. Ein Bussgeld gibt es vorerst nach einer Verwarnung.
(red.)