Quelle: TeleM1
Mehrmals fand das Veterinäramt bei entsprechenden Kontrollen eines Mastbetrieb in Holderbank leere Wassertanks und kein Heu vor. Deshalb müssen die beiden Betreiber-Brüder, eine Busse von 800 und 1000 Franken zahlen. Für Caroline Mulle, Juristin der Stiftung Tier im Recht, ist das jedoch eine zu milde Sanktion: «Aus unserer Sicht ist das klare Tierquälerei. Den Strafrahmen könnte das von einer Busse zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe umwandeln.» Zwischen 50 und 60 Kälber besitzt der Mastbetrieb in Holderbank. Die Brüder führen den Betrieb nur nebenberuflich.
Beim Bauernverband Aargau heisst es, dass sich die meisten Mastbetriebe an die Vorschriften halten. Allfällige Verstösse würden laut Fredi Siegrist, stellvertretenden Geschäftsführer des BVA, zurecht geahndet werden: «Die Kälber sollen ihren Durst mit Wasser stillen können und das Heu ist ebenfalls sehr wichtig. Wir unterstützen das Gesetz.» Das Veterinäramt sagt auf Anfrage, dass man die Lage je nach Kontrolle nach dem Ausmass und der Schwäre des Vergehens beurteilt. Der Strafbefehl gegen den Kälbermastbetreib ist rechtskräftig.
(red.)