Quelle: TeleM1
1500 Franken – so hoch ist die Busse, die ein heute 25-Jähriger wegen sexuellen Handlungen mit Kindern auf den sozialen Medien bezahlen muss. Die Staatsanwaltschaft forderte hingegen eine einjährige Freiheitsstrafe. Der Grund für die milde Strafe: Die Polizei hielt sich nicht an die Spielregeln. «Man muss wissen, dass der Ermittlungsspielraum grundsätzlich in einem sehr engen Korsett ist. Man muss sich da an die Vorgaben halten», erklärt Roland Vogt von der Kriminalpolizei der Stadt Zürich gegenüber Tele M1. Halte man sich nicht an die Vorgaben als Polizist oder Untersuchungsbehörde, sei das Gericht gezwungen, zugunsten des Täter zu urteilen.
Der Verurteilte nötigte auf Snapchat Frauen im Alter zwischen zwölf und 18 Jahren sexuell. Laut dem «Zofinger Tagblatt» zwang er die Frauen, ihm Nacktbilder zu schicken. Er drohte ihnen daraufhin, diese ins Internet zu stellen. Der heute 25-Jährige wurde deshalb im Jahr 2018 in Oftringen von der Polizei festgenommen. Bei der anschliessenden Befragung passiert der folgenschwere Fehler: Die Polizei verlangte den Code seines Handys, ohne dass ein Verteidiger anwesend war. Rechtsanwalt André Kuhn erklärt: «Wenn diese Regel nicht eingehalten wird, führt das dazu, dass sämtliche Untersuchungshandlungen und Beweismittel, die vorhin gemacht und gesammelt wurden, nicht verwendet werden dürfen.»
Und weil die Polizei die meisten Beweise genau bei dieser Durchsuchung des Handys sammelte, waren sie vor dem Bezirksgericht Zofingen wertlos. Das Gericht sprach deshalb die milde Strafe aus.
(red.)