Das geht aus einer Online-Publikation des kantonalen Amtsblatts vom Freitag hervor. Die Revision des Steuergesetzes sieht vor, dass die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen von 18,6 Prozent auf 15,1 Prozent sinkt. Gleichzeitig sollen für natürliche Personen die Pauschalabzüge für Versicherungsprämien erhöht werden.
Die Revision sieht Ausfälle von bis zu 220 Millionen Franken pro Jahr vor. Bei einem Ja des Volkes würde das Gesetz rückwirkend auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Die Änderungen würden dann bereits für das Jahr 2022 gelten, das im kommenden Jahr besteuert wird. Die bürgerlichen Parteien sind für die Revision, die linken Parteien lehnen sie ab.
Abstimmung über Volksinitiative
Unbestritten ist die zweite kantonale Vorlage: Im Aargau soll die Amtsenthebung von Behördenmitgliedern in einem Gesetz geregelt werden. Das will die Volksinitiative der Bürgerlich-Demokratischen (BDP) erreichen.
Die Details der Verfassungsinitiative «Zur Schaffung der Möglichkeit der Amtsenthebung» soll das Parlament nach einem Ja des Volkes in einem Gesetz festlegen.
Am kommenden eidgenössischen Abstimmungstermin, dem 13. Februar, kommt keine kantonale Vorlage zur Abstimmung.