Der 50-jährige Schweizer hatte in Dintikon die Garage «SAR Premium Cars» betrieben, in der er Luxusautos und Sportwagen zum Leasing angeboten hatte. Die Leasings liefen über eine Finanzfirma. Das Leasingsystem mit seinen unüblich grosszügigen Konditionen zog zwar viele Kunden an - führte aber längerfristig zu riesigen Millionenverlusten.
Mit allen Mitteln versuchte der Beschuldigte, dies zu vertuschen und das Geschäft am Laufen zu halten. Irgendwann verlor die Partnerfirma die Geduld. Im Mai 2011 brach das System zusammen. Die Finanzfirma liess alle Wagen abtransportieren und reichte Anzeige ein.
Anfang 2019 hatte ihn das Bezirksgericht Lenzburg des gewerbsmässigen Betrugs, der Misswirtschaft und anderer Delikte schuldig gesprochen. Das Bezirksgericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von mindestens sieben Jahren gefordert. Die Verteidigung forderte einen Freispruch.
Beide Seiten ziehen das Urteil weiter
Bereits dieses Urteil zogen sowohl der Autohändler als auch die Staatsanwaltschaft weiter. Im vergangenen Juni reduzierte das Obergericht die Freiheitsstrafe für den 50-Jährigen leicht - und zwar auf fünf Jahre und drei Monate. Die zweite Instanz entschied zudem, dass er eine Entschädigung von 2,9 Millionen Franken bezahlen muss. Das Obergericht sprach den Händler teilweise vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung frei.
Nun ziehen die Verteidigung und die Oberstaatsanwaltschaft auch das Urteil des Obergerichts an die Lausanner Richter weiter. Die Gerichte bestätigten auf Anfrage eine entsprechende Meldung der «Aargauer Zeitung» vom Dienstag.
(red. / SDA)