Die Schweizer Bevölkerung hat 2018 den Bundesbeschluss über die Velowege mit 74 Prozent Ja-Stimmen angenommen und sich für eine Aufwertung der Velowege entschieden. Der Bund erhielt mit dem Gesetz die Möglichkeit, Grundsätze für Velowegnetze festzulegen sowie Massnahmen der Kantone, Gemeinden und weiterer Akteure zu unterstützen und zu koordinieren. Mit dem neuen Gesetz wird der Bundesbeschluss nun umgesetzt.
Ein gutes und sicheres Velowegnetz helfe, den Verkehr zu entflechten und die Mobilität besser zu bewältigen, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Auto-, Velo- und Fussverkehr könnten besser getrennt und Unfälle vermieden werden.
Planungspflicht der Kantone
Das Gesetz sieht vor, dass der Bau von Velowegen Aufgabe der Kantone bleibt. Die Kantone haben neu jedoch eine Pflicht, Velowege behördenverbindlich zu planen und für ein zusammenhängendes und sicheres Velonetz zu sorgen.
Müssen in den Plänen festgelegte Velowege oder Teile davon aufgehoben werden, so müssen diese Velowege durch vorhandene oder neue Wege ersetzt werden. Die Kantone haben jedoch die Möglichkeit, Ausnahmen von dieser Ersatzpflicht zu machen.
Das neue Gesetz enthält zudem Qualitätsziele. So sollen die Velowege «zusammenhängend, direkt, sicher, homogen und attraktiv» sein. Dabei handle es sich um «übergeordnete Planungsgrundsätze», hält der Bundesrat fest. Der Umsetzungsspielraum der Kantone solle mit diesen Grundsätzen nicht eingeschränkt werden.
Anders als in der Fassung vor der Vernehmlassung ist im Gesetz auch eine Frist für die Erstellung der Pläne festgelegt. Sie liegt jedoch bei zwanzig Jahren und kann verlängert werden.
Der Bund erhält mit dem Gesetz eine neue Bundesaufgabe und übernimmt Aufgaben im Bereich der Vollzugsunterstützung sowie der Koordination und Information. Unter anderem publiziert er Geobasisdaten über die Qualität und die Benutzbarkeit von Veloinfrastrukturen.
Das Gesetz geht an das Parlament.