Gericht bestätigt

Kündigung von ungeimpften Elite-Soldaten war rechtens

· Online seit 29.04.2022, 12:15 Uhr
Vier Elite-Soldaten der Schweizer Armee verweigerten die Covid-Impfung. Daraufhin wurde ihnen gekündigt. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Kündigung rechtens ist.
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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Kündigungen von vier Berufssoldaten des Kommandos Spezialkräfte bestätigt, die sich nicht gegen Covid impfen lassen wollten. Laut Gericht besteht eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Impfpflicht bei diesem Kommando, das beispielsweise im August 2021 in Kabul/Afghanistan bei der Evakuierung von Schweizer Staatsangehörigen und lokalem Personal beteiligt war.

Das Bundesverwaltungsgericht führt in den am Freitag veröffentlichten Urteilen unter anderem aus, die Betroffenen hätten sich in ihren Arbeitsverträgen dazu verpflichtet, an kurz- und längerfristigen Einsätzen im Ausland teilzunehmen.

Militär- und Epidemiengesetz sind eindeutig

Sie seien im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben dem Impfkonzept des Oberfeldarztes der Armee unterstellt. Das Militärgesetz sehe vor, dass der Bundesrat für Angehörige der Armee bestimmte obligatorische, medizinische Massnahmen anordnen könne. Darunter würden auch Impfungen fallen.

Auch das Epidemiengesetz ermögliche dem Bund und den Kantonen für bestimmte Personengruppen Impfungen für obligatorisch zu erklären. Insofern bestehe eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Impfpflicht. Zudem überwiege das öffentliche Interesse an der Impfpflicht in diesem Fall dasjenige der Angehörigen der Spezialeinheit.

Medizinische Probleme vermeiden

Es gehe nicht nur darum, die Ausbreitung einer übertragbaren Krankheit zu verhindern – innerhalb des Kommandos und gegen Aussen. Vielmehr müsse die Funktionsfähigkeit der Gruppe gewährleistet werden. Sie müsse kurzfristig in der Lage sein, ins Ausland zu reisen.

Zudem sei nicht davon auszugehen, dass die medizinische Versorgung im Ausland immer ausreichend gewährleistet sei, was bei schweren Covid-Verläufen zum Problem werden könne.

Test reicht nicht

Mit einem Test statt einer Impfung werde gemäss Bundesverwaltungsgericht nicht das gleiche Ziel erreicht. Während ein Test lediglich ein diagnostisches Mittel sei, könne mit der Impfung eine Erkrankung oder zumindest ein schwerer Verlauf verhindert werden.

Die Bedenken hinsichtlich möglicher Nebenwirkungen lässt Gericht auf Verweis auf wissenschaftliche Erkenntnisse und die Zulassung der Impfstoffe durch das schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic nicht gelten.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können beim Bundesgericht angefochten werden. (A-4619/2021, A-4705/2021, A-4723/2021 und A-5017/2021 vom 26.4.2022)

(jaw/sda)

veröffentlicht: 29. April 2022 12:15
aktualisiert: 29. April 2022 12:15
Quelle: Today-Zentralredaktion

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