Den Medienberichten zufolge muss nun die Gerichtsbarkeit in München prüfen, wie sie weiter damit verfahre. Nach dem Vorfall vor rund zwei Wochen konnten die beiden 52-Jährigen in die bayerische Landeshauptstadt zurückkehren. Dies sei auch rechtens gewesen, hatte damals ihr Anwalt in Italien erklärt.
Das Motorboot mit den Deutschen war Ermittlungen zufolge in der Nacht von Samstag (19. Juni) auf Sonntag mit einem Kahn kollidiert, in dem ein italienisches Pärchen aus der Region um Salò, am Westufer des Gardasees, sass. Ein Mann hatte am Sonntag das kleine Boot mit dem toten 37-Jährigen darin entdeckt. Stunden später bargen Taucher die 25 Jahre alte Frau tot aus den Tiefen des Gardasees. Nach Erkenntnissen der Rechtsmediziner war sie ertrunken, wie Medien berichteten.
Die beiden Münchner hatten später angegeben, den Zusammenprall nicht bemerkt zu haben, wie es aus dem Büro ihres Anwalts hiess. Einer der beiden machte einen Alkoholtest, der negativ ausfiel. Der andere verweigerte das, da er nicht dazu verpflichtet war.
Zuletzt sorgte das Video einer Überwachungskamera, mutmasslich aus der Tatnacht, für Aufregung. Darauf soll zu sehen gewesen sein, wie einer der beiden Verdächtigen beim Anlegen in einem Hafen ins Wasser fiel. Seinem Anwalt nach war der Mann durch ein abruptes Manöver ausgerutscht. Einige Medien spekulierten hingegen, dass er betrunken war. Er soll auch derjenige gewesen sein, der den Alkoholtest verweigert hatte.
Die Staatsanwaltschaft in Italien ermittelt gegen die Deutschen wegen Totschlags und unterlassener Hilfeleistung. Sie sollen nach dem Zusammenstoss weitergefahren sein, ohne zu helfen. Die beiden wurden kurz nach dem Unfall auf freien Fuss gesetzt und reisten wieder nach München zurück. Die Familien der Opfer forderten Massnahmen gegen sie, wie Ansa unter Berufung auf die Anwältinnen der Familien berichtete. Die Juristinnen begrüssten den Erlass des europäischen Haftbefehls und sagten der Nachrichtenagentur, er sei eine «wirksame Antwort» auf das verantwortungslose Verhalten der beiden Deutschen.