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Pariser Gericht: TÜV trägt Verantwortung im Brustimplantate-Skandal

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Pariser Gericht: TÜV trägt Verantwortung im Brustimplantate-Skandal

· Online seit 20.05.2021, 14:30 Uhr
Im Skandal um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) hat das Pariser Berufungsgericht die Verantwortung des TÜV Rheinland festgestellt.
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Die Firma sei «für ihre schuldhaften Versäumnisse und Unterlassungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und Pflichten bei der Überwachung des Qualitätssystems» haftbar, zitierte die französische Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag aus dem Urteil. Allerdings wies das Gericht gleichzeitig die Klagen Hunderter Frauen ab - insbesondere in den Fällen, in denen Implantate vor September 2006 implantiert wurden.

Der inzwischen insolvente Hersteller PIP hatte jahrelang billiges Industriesilikon für seine Implantate verwendet. Die reissanfälligen Implantate könnten Schätzungen zufolge weltweit bei Hunderttausenden Frauen eingesetzt worden sein. Die Opfer berichteten etwa von Silikonkissen, aus denen das Gel herausgesickert sei. Der TÜV Rheinland hatte das Qualitätssicherungsverfahren von PIP zertifiziert. Die Klägerinnen werfen ihm deshalb Schlamperei vor. Das Unternehmen sieht sich dagegen selbst als Opfer der Täuschung von PIP.

Die betroffenen Frauen hätten eine sehr lange Zeit leiden müssen, sagte Olivier Aumaître, Opferanwalt zahlreicher Klägerinnen, in einer Pressekonferenz des Opferverbands PIPA World. Er begrüsste die Entscheidung und betonte, die Klage keiner seiner Mandatinnen sei abgewiesen worden. «Es ist eine grosse Erleichterung», sagte eine der Betroffenen, Christine. Endlich werde der Opferstatus der Betroffenen anerkannt - diese hätten immer noch grosse gesundheitliche Probleme.

«Der TÜV Rheinland nimmt zur Kenntnis, dass ein grosser Teil der Klagen vom Pariser Berufungsgericht abgewiesen wurde», erklärte die Anwältin des TÜV, Christelle Coslin, laut Mitteilung. Man weise aber zurück, dass der TÜV Rheinland in den anderen Fällen haftbar sei. «Diese Entscheidung widerspricht dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Februar 2017 und dem des Berufungsgerichts in Versailles vom Januar 2021.» Das aktuelle Verfahren ist eines von mehreren Verfahren, die in Frankreich laufen.

veröffentlicht: 20. Mai 2021 14:30
aktualisiert: 20. Mai 2021 14:30
Quelle: sda

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