Zoff am Zoll

Souvenir oder Straftat? Das musst du bei der Rückreise aus den Ferien beachten

· Online seit 04.08.2022, 06:25 Uhr
Andenken aus den Ferien gehören bei praktisch jedem Touristen in den Koffer. Der Grad zwischen schöner Erinnerung und Straftat ist allerdings schmal. Mit dem falschen Souvenir kann man sich zünftig Ärger einhandeln. Was darf mit und was nicht? Hier eine Übersicht.
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Wer in Griechenland bei einer Ausgrabungsstätte oder auch am Strand einen Stein als Souvenir einsteckt und damit zurückreisen will, der kann im Gefängnis landen. Aber nicht nur bei Steinen muss man aufpassen. Auch gefälschte Sonnenbrillen, ausgestopfte Tiere, rohe Lebensmittel oder seltene Pflanzen können am Flughafen für viele Probleme sorgen.

Steine und Sand sollten am Strand bleiben

In vielen Ländern, darunter auch Italien und Griechenland, darf der Sandstrand auf keine Art verändert werden. Das bedeutet, Steine und Muscheln dürfen nicht eingesammelt werden. Auch der Sand muss am Strand bleiben und darf nicht in Fläschchen abgefüllt werden.

Vorsichtig sein sollte man auch mit historischen oder kulturellen Objekten. In der Türkei ist das Sammeln von Steinen oder Scherben streng verboten und kann im Gefängnis enden. Wer trotzdem nicht auf Kulturgüter verzichten will, findet hier eine Checkliste vom Bundesamt für Kultur. Bevor man beim Antiquitätenhändler einen Einkauf wagt, sollte man klären, ob beim Souvenir eine Ausfuhrbewilligung nötig ist.

Aufgepasst bei tierischen Erinnerungen

Vorsicht, wenn dir ein Händler in den Tropen ausgestopfte Schildkröten oder lebende Tiere anbietet! Gleiches gilt bei Muscheln oder Korallen: Es kann sich um geschützte Arten handeln. Über 5000 Tierarten sind durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt. Dies beinhaltet nicht nur die Tiere selbst, sondern auch Tierprodukte wie diverse Pelzfelle, Elfenbein oder Schlangenleder.

Pflanzen und Lebensmittel

Gut informieren sollte man sich auch bei Pflanzen und Lebensmittel. Die Einfuhr sämtlicher lebender Pflanzen von ausserhalb der EU ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2020 verboten, ausser es liegt ein entsprechendes Pflanzengesundheitsszeugnis vor. Dieses Verbot trifft auch auf Früchte, Gemüse, Wurzeln und Samen zu.

Aufpassen muss man auch mit Medikamenten oder Kosmetika, denn auch sie können Stoffe von verbotenen Pflanzenarten enthalten. Wer unsicher ist, sollte die zuständigen Behörden kontaktieren. Weiterhelfen könnte auch die WWF-Ratgeber-App.

Gefälschte Markenartikel

Im Jahr 2021 stellte der Schweizer Zoll 2900 Fälschungen bei Reisenden sicher. Die häufigsten gefälschten Markenartikel im Schweizer Reiseverkehr sind Handtaschen, Kleidungsstücke und Uhren. Das Importieren solcher Produkte ist seit 2008 verboten. Wird man am Zoll trotzdem mit solchen Produkten erwischt, wird es konfisziert. Bedeutet, Uhr weg, Geld weg. Wer Pech hat, bekommt dann noch Anwaltspost vom Originalhersteller, der Schadenersatz verlangt.

veröffentlicht: 4. August 2022 06:25
aktualisiert: 4. August 2022 06:25
Quelle: FM1Today

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