Die Brüsseler Behörde bestätigte am Dienstag, dass bislang keine Verfahren eingeleitet wurden. Sie betonte allerdings erneut, dass die Vorbereitungen dafür liefen.
Das Europaparlament hatte die zuständige EU-Kommission zuletzt im Juni unter Androhung einer Untätigkeitsklage aufgefordert, endlich ein neues Verfahren zur Ahndung von Verstössen gegen die Rechtsstaatlichkeit in der EU zu nutzen. Das damals beschlossene Vorgehen sah dafür eine Frist bis zu diesem Dienstag vor. Nun kann innerhalb der nächsten zwei Monate beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine Untätigkeitsklage eingereicht werden.
Das neue Verfahren zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem Gemeinschaftsbudget gekürzt werden können, wenn wegen Rechtsstaatsverstössen ein Missbrauch der Gelder droht. Kritiker werfen sowohl der ungarischen als auch der polnischen Regierung vor, die Justiz entgegen der EU-Standards zu beeinflussen. Sie sehen deswegen auch eine Gefahr für den EU-Haushalt, weil in der Regel nationale Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs von EU-Geldern zuständig sind.
Polen und Ungarn weisen die Vorwürfe zurück. Sie gehen zudem davon aus, dass der sogenannte Konditionalitätsmechanismus nicht mit dem geltenden EU-Recht vereinbar ist. So dürfen aus polnischer Sicht für die Vergabe von Geld aus dem EU-Haushalt einzig «objektive und konkrete Bedingungen» gelten. Die EU habe keine Befugnis, den Begriff «Rechtsstaat» zu definieren, heisst es.
Für Polen und Ungarn könnte es um erhebliche Summen gehen. Aus dem regulären EU-Haushalt erhielt Polen zuletzt rund 18,1 Milliarden Euro pro Jahr, Ungarn rund 6,1 Milliarden Euro. Zudem rechnet Polen mit rund 23,9 Milliarden Euro an Corona-Hilfen, Ungarn mit rund 7,2 Milliarden Euro.