Strassenverkehr

«Tempo 30»-Verbot auf Aargauer Kantonsstrassen widerspricht Gesetz

· Online seit 04.03.2022, 12:22 Uhr
Das von der SVP-Fraktion im Aargauer Grossen Rat geforderte generelle Verbot von «Tempo 30» aus Kantonsstrassen widerspricht dem Bundesrecht. Aus diesem Grund lehnt der Regierungsrat einen SVP-Vorstoss für ein Verbot ab.
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Der Bund regle die Vorschriften zu «Tempo 30» abschliessend, heisst in der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme des Regierungsrats zur Motion der SVP-Fraktion. Den kantonalen Behörden werde einzig bei der Rechtsanwendung ein gewisses Ermessen eingeräumt. Dieses Ermessen müsse in jedem Einzelfall zwingend ausgeübt werden.

Werde das Ermessen generell oder im Einzelfall nicht ausgeübt, liege eine rechtswidrige Ermessensunterschreitung vor, erläutert der Regierungsrat die rechtlichen Hintergründe. Diese könne auch vor dem Verwaltungsgericht als Rechtsverletzung gerügt werden.

«Strenge Limitierung» ist unmöglich

«Der Ermessensspielraum des Kantons bei der Anwendung von Bundesrecht geht nicht so weit, als dass der Kanton festlegen könnte, von ‹Tempo-30› keinen Gebrauch zu machen», schreibt der Regierungsrat. Eine «strenge Limitierung» der Einführung von «Tempo 30» auf kantonaler Ebene sei rechtlich ausgeschlossen.

Es gebe im Aargau heute eine bewährte Praxis bei «Tempo 30» auf Kantonsstrassen. Der Regierungsrat legt gemäss eigenen Angaben grossen Wert auf die korrekte Anwendung des Bundesrechts, wonach «Tempo 30» auf verkehrsorientierten Strassen nur in sorgfältig begründeten Ausnahmefällen eingeführt wird – wenn gleichzeitig keine milderen Massnahmen möglich sind.

Nur in Olsberg gibt es «Tempo 30»

Dabei seien abweichende Geschwindigkeiten explizit als starker Eingriff zu beurteilen und immer mit anderen Massnahmen abzuwägen. Bisher sei nur an einer Stelle im Kantonsstrassennetz die Geschwindigkeit als letzte Massnahme auf 30 Kilometer pro Stunde reduziert worden – nämlich in der Gemeinde Olsberg im Bezirk Rheinfelden.

Auf der Bahnhofstrasse in Aarau startet diesen Frühling ein einjähriger Versuchsbetrieb zur Verbesserung des heute unbefriedigenden Verkehrsablaufs. Es soll «Tempo 30» gelten.

Auch die Zahl der Signale und Steuerungen wird reduziert. Fussgängerstreifen werden aufgehoben. Als Ersatz wird in der Mitte der Bahnhofstrasse ein Mehrzweckstreifen eingerichtet, der mit Pflanzentrögen möbliert ist.

Fussgängerinnen und Fussgänger können dann überall die Bahnhofstrasse überqueren. Das machen zahlreiche Menschen trotz Verbots bereits heute. 

veröffentlicht: 4. März 2022 12:22
aktualisiert: 4. März 2022 12:22
Quelle: sda

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