Inflation & Krieg

Mieter müssen mit deutlich höheren Nebenkosten rechnen

28.07.2022, 16:10 Uhr
· Online seit 22.07.2022, 08:14 Uhr
Die Nebenkostenabrechnung wird in diesem Jahr höher ausfallen als sonst. Mieterinnen und Mieter werden am Ende der Periode die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs und der Inflation zu spüren bekommen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
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Welche Nebenkosten sind von der Teuerung betroffen? 

Die Inflation und der Ukraine-Krieg lassen Öl-, Gas- und weitere Energie-Preise steigen. Dies wird primär Auswirkungen auf die Heiz- und Warmwasserkosten haben. Vor allem im Bereich der Heizkosten müsse man «massive» Kostensteigerungen erwarten, sagt Daniel Gähwiler vom Mieterinnen- und Mieterverband Luzern.

Was überhaupt zu den Nebenkosten gehört und welche Kosten nicht auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden dürfen, siehst du hier.

Wie stark werden die Nebenkosten steigen?

Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. «Wie gut das Haus saniert ist, wie der Energieverbrauch ist oder mit welcher Methode geheizt wird», zählt Gähwiler als Beispiele auf. Nichtsdestotrotz: «Man muss unter Umständen damit rechnen, dass es ein paar Hundert Franken sind.»

Was können Mieterinnen und Mieter dagegen tun?

«Wir raten allen Personen, zu überdenken, wie am einfachsten Energie gespart werden kann», erklärt Gähwiler. Zum Beispiel können durch ein Grad weniger Raumtemperatur die Heizkosten um fünf bis sechs Prozent gesenkt werden.

Zudem gäbe es weitere Möglichkeiten, um im Alltag mit wenig Aufwand Energie zu sparen. «Beispielsweise beim Waschen reicht oftmals auch eine niedrigere Temperatur aus», erklärt der Experte vom Mieterinnen- und Mieterverband. So könne man zusätzlich Strom und folglich Kosten sparen.

Dürfen Pauschalrechnungen erhöht werden?

Im Mietvertrag werden Nebenkosten entweder als Pauschalen oder als Akontozahlungen mit jährlicher Abrechnung erhoben. «Bei Pauschalen gilt es zu beachten, dass diese nicht auf Vorrat erhöht werden dürfen. Es kann deshalb wichtig sein, sich zu informieren, welche Kosten überhaupt auf die Mieterin oder den Mieter überwälzt werden dürfen», sagt Gähwiler.

Im Moment sei spürbar, dass vermehrt via Akonto-System abgerechnet wird. So würden Vermieterinnen und Vermieter die Kosten einfacher erhöhen können. Für Änderungen des Systems oder höhere Beiträge muss aber in jedem Fall das amtliche Formular unter Einhaltung aller Fristen verwendet werden.

Könnte auch der normale Mietzins steigen?

«Dies sehe ich momentan als überhaupt nicht angebracht», antwortet Daniel Gähwiler. Der Referenzzinssatz sei auf einem Rekordtief. Und auch die jüngste Zinssenkung hätten viele Vermieterinnen und Vermieter noch nicht an ihre Mieterinnen und Mieter weitergegeben.

Das Problem von zu hohen Mietzinsen gäbe es weniger bei bestehenden Mietverhältnissen, sondern viel mehr bei neuen Verträgen. «Hier nutzen viele Vermieterinnen und Vermieter noch immer den knappen Wohnungsraum aus und verlangen zu hohe Beträge», sagt Gähwiler. Als Tipp gibt er an, dass man jeweils den Vormietzins zur Einsicht verlangt. In den Kantonen Luzern und Zug sei dies zum Beispiel bereits bei jedem Abschluss eines Mietvertrages obligatorisch.

Wichtige Anmerkung dazu: Wem der Mietzins noch nicht zum aktuellen Referenzzinssatz von 1,25 Prozent berechnet wird, hat ein Anrecht darauf, seinen Mietzins senken zu lassen.

(red.)

veröffentlicht: 22. Juli 2022 08:14
aktualisiert: 28. Juli 2022 16:10
Quelle: PilatusToday

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