Sieg für Jolanda Spiess-Hegglin – Ringier akzeptiert Urteil
Das Urteil vom Juni sei rechtskräftig, teilt das Zuger Kantonsgericht auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Beide Parteien haben darauf verzichtet, das Urteil an die nächste Instanz weiterzuziehen.
Das Kantonsgericht hatte in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass der Verlag «sämtliche Informationen zur Eruierung und Abschätzung des erzielten Gewinns offenzulegen» habe, den er mit vier Artikeln erzielt hat. Mit diesen habe das Ringier-Blatt «Blick» die Persönlichkeit von Spiess-Hegglin verletzt.
Berichte über Vorfälle an Landammannfeier
Bei den Artikeln ging es um Geschehnisse an der Zuger Landammannfeier im Jahr 2014. Nach der offiziellen Feier kam es zwischen der damaligen Kantonsparlamentarierin Spiess-Hegglin (damals Grüne) und einem SVP-Kantonsparlamentskollegen zu einem Sexualkontakt.
Bei den vier Artikeln geht das Kantonsgericht davon aus, dass sie sich positiv auf den Absatz des «Blick» und damit den Geschäftserfolg von Ringier ausgewirkt haben. Es begründet dies mit der Aufmachung und der Ausrichtung der Artikel.
Jetzt muss Ringier Zahlen offenlegen
Das Gericht präzisierte in seinem Urteil die geforderten Informationen, etwa die Anzahl Einzelverkäufe gewisser «Blick»-Nummern oder die Anzahl Geräte, von denen aus an gewissen Tagen auf Online-Artikel zugegriffen wurde.
Beim nun rechtskräftigen Urteil handelt es sich um einen Teilentscheid. Ringier hat nun 60 Tage Zeit, die Informationen zu liefern. Nach der erfolgten Herausgabe ist es an Spiess-Hegglin, ihren Anspruch am Gewinn zu beziffern.