Kinder schwer misshandelt

Zürcher Obergericht verurteilt Quäl-Eltern zu langen Gefängnisstrafen

11.01.2023, 21:08 Uhr
· Online seit 11.01.2023, 08:35 Uhr
Das Zürcher Obergericht schickt den Vater für 16,5 Jahre ins Gefängnis, die Mutter muss 10,5 Jahre absitzen. Damit fällt das Urteil für die Mutter milder aus als in erster Instanz.

Quelle: TeleZüri / 11.01.2023

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Das Bezirksgericht hatte als erste Instanz den Mann vor etwas mehr als zwei Jahren ebenfalls zu einer Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren verurteilt, die Frau zu 12 Jahren. Die Strafe für die Mutter ist somit um eineinhalb Jahre reduziert.

Von ihren sieben Kindern hatten eine Tochter und ein Sohn am meisten unter dem Horror-Regime ihrer Eltern zu leiden, wie die Staatsanwältin an der zweitägigen Verhandlung vom vergangenen November ausgeführt hatte. Sie sprach damals von psychischer und physischer Folter und von einem jahrelangen Folterregime.

Mädchen musste Erbrochenes aufessen

Die Liste der Straftaten, die dem Ex-Ehepaar vorgeworfen wurden, ist lang: Sie schlossen ihre beiden Kinder, ein Sohn und eine Tochter, vier Jahre lang fast jede Nacht und an den Wochenenden ein. Zunächst geschah dies im Kinderzimmer, später im dunklen Keller, in welchem es kein Licht hatte.

Weil sie diesen nicht verlassen durften, mussten sie sich auf dem Boden des Kinderzimmers oder des Kellers erleichtern. Die Eltern zwangen das Mädchen zudem einmal, Erbrochenes aufzuessen. Gleiches geschah dem Knaben mit seinem Kot. Weitere Qualen und Demütigungen beinhalteten unter anderem das Aufsetzen von mit Urin vollgesogenen Windeln auf dem Kopf.

Qualen endeten 2010, das Leiden geht weiter

Der Vater hat seine kleine Tochter zudem auch sexuell misshandelt. Die erwachsene Tochter seiner Frau hat er überdies einmal zu Oralverkehr gezwungen, die damalige Noch-Ehefrau würgte er zudem bis zur Bewusstlosigkeit – damit riskierte er ihren Tod, wie das Gericht befand.

Auch die Verweigerung von Nahrung floss in das Strafmass des Obergerichts mit ein: Sohn und Tochter waren völlig abgemagert, ersterer hat im Alter von neun Jahren gerade mal 18,5 Kilogramm gewogen. Die Kinder, die 2010 befreit werden konnten und heute junge Erwachsene sind, mussten wegen dieser «Erziehung» teilweise Invalidenrente beziehen und weisen dauerhafte Traumata und psychische Schäden auf.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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(joe/jos/sda)

veröffentlicht: 11. Januar 2023 08:35
aktualisiert: 11. Januar 2023 21:08
Quelle: ZüriToday

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